Anspruch Sonderurlaub Umzug

In einem Kleinunternehmen sind 10 Arbeitnehmer angestellt! Der Betrieb hat sich keinem Tarifvertrag angeschlossen, einen Betriebsrat gibt es nicht.
Der Urlaubsanspruch ist vertraglich mit jedem Arbeitnehmer einzeln geregelt, hinsichtlich Sonderurlaub gibt es jedoch keine Erwähnung in den Arbeitsveträgen.

Was gilt in diesem Fall?
Das Bundesurlaubsgesetz regelt ja nur den gesetzlichen Mindestanspruch des Erholungsurlaubes! Gibt es also keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaubstage aufgrund besonderer Anlässe (Geburt, Hochzeit, Umzug)?

Hallo Antje,
bitte im Brett Arbeitsrecht nachfragen. Es gibt Unternehmen, die bei Umzugsangelegenheiten Sonderregelungen haben. Das sollte dann aber in Verträgen geregelt sein.

Was gilt in diesem Fall?