In einem Kleinunternehmen sind 10 Arbeitnehmer angestellt! Der Betrieb hat sich keinem Tarifvertrag angeschlossen, einen Betriebsrat gibt es nicht.
Der Urlaubsanspruch ist vertraglich mit jedem Arbeitnehmer einzeln geregelt, hinsichtlich Sonderurlaub gibt es jedoch keine Erwähnung in den Arbeitsveträgen.
Was gilt in diesem Fall?
Das Bundesurlaubsgesetz regelt ja nur den gesetzlichen Mindestanspruch des Erholungsurlaubes! Gibt es also keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaubstage aufgrund besonderer Anlässe (Geburt, Hochzeit, Umzug)?