Hallo liebe Fachmenschen,
ich habe folgende Frage:
Arbeitnehmer AN hat seinen Arbeitsvertrag zum 30.09.2006
gekündigt.
Arbeitgeber AG informiert über eine Sonderzahlung, wobei für die Anspruchberechtigung folgendes steht:
Die Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft vor dem 30.09. des jeweiligen Auszahlungsjahres durch Kündigung endet, haben keinen Anspruch
hat nun AN Anspruch auf die Sonderzahlung?
Vielen Dank für Eure Tips und Denkhilfen
Grüssle
Suse
Holla.
Arbeitnehmer AN hat seinen Arbeitsvertrag zum 30.09.2006 gekündigt.
Die Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft
vor dem 30.09. des jeweiligen Auszahlungsjahres durch
Kündigung endet, haben keinen Anspruch
So, wie es hier steht, bestünde ein Anspruch, da das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.9. um 2400 Uhr endet. Am 30.9. besteht es also noch.
Normalerweise steht aber doch in derlei Episteln etwas von einem Stichtag, an dem das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt ist…? Noch mal genauestens gucken,
empfiehlt Eillicht zu Vensre