Deutscher Staatsbürger, 27 Jahre, Bruttogehalt EUR 450,- und Nettogehalt EUR 392,xx ist an einer Universität immatrikuliert (5. Fachsemester Diplom-BWL), erhält kein Bafög (kein Anspruch) oder andere Transferleistungen, zahlt Warmmiete EUR 193,- Studentenwohnheim.
Hat er Anspruch auf Transferleistungen nach dem SGB (Hartz IV, Aufstocker)?
Konnte keine eindeutige AW im web finden bisher, und meine mich zu entsinnen, dass die Immatrikulation/ein Studium ein K.O.-Kriterium darstellt…