Anspruch ukrainischer Flüchtlinge?

Hallo,
seit kurzen hat eine ukr.Flüchtlingsfamilie ( Mutter mit 4 Kids ) eine Wohnung im Haus bezogen , wir helfen natürlich wo wir können usw. , haben auch schon einige Sachspenden bekommen … aber es fehlt halt noch einiges an Möbilar usw.
Frage :
…haben die Familien eine Art Betreuer vom Sozialamt oder Landratsamt , welche sich um sie kümmern in punkto Anschaffung von Möbeln , Kleidung , Hausrat …usw. , oder sie diese Familien auf die Gnade anderer Menschen angewiesen ? … wie läuft das eigentlich so ab bzw. sollte ablaufen ?

Gruß

Dafür ist Dein Bundesland zuständig:


ramses90
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Alles was man formlos von Mensch zu Mensch ohne Behörde erledigen kann, hätte für mich oberste Priorität. Bei Ebay Kleinanzeigen werden Möbel verschenkt.

In meiner Stadt gibt es ein Sozial- und Integrationsbüro. Ob die dem Flüchtlingsanstrom mit persönlicher Betreuung gewachsen sind, weiß ich nicht. Zumindest sind da Ansprechpartner.

Per Mail kommen von dort ab und zu anonymisierte Hilfsgesuche, in Kürze findet ein Begegnungscafé statt.

und zur vorgelegten Frage - hast Du da auch etwas zu sagen?

Hier, schau mal:

Es gibt natürlich entsprechendes Personal in den Ausländer- und Sozialämtern. Das ist aber aktuell vollkommen überlastet und zudem ändern sich auch die Regelungen zum Leistungsbezug gerade ganz massiv vom Asylbewerberleistungsgesetz auf den Leistungsbezug nach SGB II zum 01.06.22. Dazu gehört dann pro Person ein Antrag von schlappen 28 Seiten. In diversen Helfer-Netzwerken werden dazu jetzt schon Schulungen angeboten, um Geflüchtete diesbezüglich zu unterstützen.

Ansonsten gibt es natürlich noch weit mehr zu erledigen, als da wäre (die folgende Liste stammt von einer Kollegin meiner Frau):

Meldung beim Einwohnermeldeamt erzeugt SteuerID, SteuerID wird zur Führung des Bankkontos gebraucht. Bankkonto wird zur Überweisung der beantragten Asylbewerberunterhaltsleistungen gebraucht.

Im Rahmen der Asylbewerberunterhaltsleistungen wird eine Gesundheitskarte erstellt, die für Arztbesuche gebraucht wird.

Wohnungsgeber können im Rahmen der Asylbewerberunterhaltsleistungen einen Energiezuschuss beantragen, 100 € für die erste Person in der Wohnung, 50 € für jede weitere.

Ab 01.06.2022 wird alles anders, weil dann SGB II-Leistungen greifen. Meine Familie hat den 28seitigen Antrag pro Person schon zugeschickt bekommen, ich habe mich über mein Netzwerk schon zu einer Schulung angemeldet. Für diesen Antrag braucht man die Anmeldung für eine gesetzliche Krankenkasse, deren Leistungen übernommen werden. Zur Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse braucht man eine Sozialversicherungsnr., die man bei [email protected] mit eingescanntem Pass und eingescannter Meldebestätigung beantragen kann (auch für alle Kinder). Für die Erwachsenen bietet sich an, gleich einen Sozialversicherungsausweis mit zu beantragen, den sie später brauchen, wenn sie eine Arbeit finden.

Mit den SGB II-Leistungen erschließt sich dann das ganze Paket an Sozialleistungen mit Wohngeld, Schulbuchzuschuss, Zuschuss für Schulausflüge etc.

Dazu kommen dann noch so hässliche Dinge wie gemeinsame Anträge der Eltern in Bezug auf Schule und Co. (wie will die geflüchtete Mutter die Unterschrift eines Vaters beibringen, der in russischer Kriegsgefangenschaft oder im Einsatz an der Front ist?). Dazu fehlt mir bislang eine valide Aussage.