Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte da mal eine Frage:
ich musste jetzt aus gesundheitlichen Gründen meine Ausbildung zum 31.03.2010 kündigen, und habe für das gesamte Jahr noch insgesamt 21 Urlaubstage.
Müssen mir diese komplett oder nur teilweise ausgezahlt werden, nehmen könnte ich diese nämlich nicht, da ich bis zur Beendigung des Vertrages krankgeschrieben bin.
Ich freue mich sehr über eine Antwort =)
Liebe Grüße und schonmal DANKE =)
Sabrina
Hallo Sabrina,
du kannst in deinem Fall nur den Urlaub bis 31.03.10 beanspruchen. Solltest du, wie beschrieben, arbeitsunfähig sein, muss dein Arbeitgeber dir den Urlaub ausbezahlen. Das musst du aber geltend machen.
Liebe Grüße und gute Besserung!
Es besteht in diesem Falle Urlaubsanspruch nur anteilmäßig = 24 / 12 x 3 Monate = 6 Tage für Januar - März, dieser muss zur Auszahlung gebracht werden (§7 Abs 4 BUrlgG)abzüglich bereits genommenen Urlaub, sprich hatten Sie schon 3 von 24 Tagen genommen = 21, dann besteht noch ein Anspruch auf 3 Tage
Danke Danke, und wie mache ich das geltend?
Das die mir den Urlaub ausbezahlen sollen habe ich denen schon geschrieben in meiner Kündigung, nur wieviel wusste ich nicht, deshalb hatte ich jetzt mal nachgefragt.
Vielen Lieben Dank nochmal und Liebe Grüße
Sabrina
Hallo Sabrina,
Urlaub kann nicht „ausgezahlt“ werden, da du krank bist, kannst du ihn auch nicht mehr nehmen.
was anderes ist es, wenn Du Urlaub genommen hast, und da krank wirst, dan wird dir der Urlaub "gutgeschrieben-
Olaf
Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte da mal eine Frage:
ich musste jetzt aus gesundheitlichen Gründen meine Ausbildung zum 31.03.2010 kündigen, und habe für das gesamte Jahr noch insgesamt 21 Urlaubstage.
Müssen mir diese komplett oder nur teilweise
ausgezahlt werden, nehmen könnte ich diese nämlich nicht, da ich bis zur Beendigung des Vertrages krankgeschrieben bin.
Sabrina
Hallo Sabrina,
dann haben Sie 3/12 Anspruch vom Jahresurlaub, mehr nicht. Das Ergebnis wird KAUFMÄNNISCH auf- bzw. abgerundet! Sie hätten den ganzen Anspruch, wenn dieser Sachverhalt erst im zweiten Halbjahr spruchreif wäre.
Gruß, Rainer
Der Abgeltungsanspruch ist nur bis zum 31.03.2010, also anteilig entstanden. Den vollen Anspruch hat man nur dann, wenn man über den 30.06. eines Jahres hinaus arbeitet.
Lotse
Hallo Sabrina,
sind die 21 Tage auf das letzte oder auf diesen Jahr anzusehen.
Generell ist es so :
Urlaub kann man sich auszahlen lassen.
Das Gesetz versteht Urlaub als Form von Freizeit, er soll der Erholung dienen. Die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird: Dann kann die Auszahlung von Urlaub Ersatz für den nicht mehr möglichen Anspruch auf bezahlte Freistellung sein. Der Arbeitnehmer erhält also statt des Urlaubs Geld.
Du musst aber bei evt. Auszahlung bedenken, das du dann hoch im Brutto bist und das du Steuern darauf zahlen musst.
Gruss von Andrea
Hallo Sabrina, ich habe noch folgendes zu deiner Info gefunden, gruss von Andrea
Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Art.7 Abs.2 der Richtlinie 2003/88/EG steht nach der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen Arbeitnehmern, die wegen Krankheit den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen können, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle Vergütung“ gezahlt wird. Nationale Rechtsvorschriften dürfen diese Ansprüche nicht untergehen lassen.
Der Neunte Senat hat § 7 Abs.3 und 4 BUrlG bisher so ausgelegt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllt werden kann. Daran hält der Senat nicht mehr fest.
(…)
Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs eröschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs.3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art.7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des LAG Düsseldorf vom 02.08.2006 besteht kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Senatsrechtsprechung. Gesetzlichen Ansprüchen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfallen waren, steht trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Erfüllungshindernis entgegen."
Hallo,
die Urlaubstage werden anteilig ausbezahlt.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
_________________________________
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Waitschies & Ziegenhagen
Tel: 030-288 78 600
Fax: 030-288 78 601
Mobil: 0170-8155867
Almstadtstr.23, 10119 Berlin
www.wz-anwaelte.de
Hallo Sabrina,
da wir uns in der ersten Jahreshälfte befinden, ist es
egal, wie lange schon das Ausbildungsverhältnis
besteht.
Ich gehe davon aus, dass die 21 Tage der vereinbarte
Jahresurlaub ist.
Danach hast Du für 2010 bis zum 31. März 2010 einen
Anspruch von 21/12*3 = 5,25 Urlaubstagen.
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§ 5 BurlG
Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für
jeden vollen Monat des Bestehens des
Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er
wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem
Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten
Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen
halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage
aufzurunden.
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Also bleiben 5 Urlaubstag, welche in Deinem Fall
ausbezahlt werden müssen:
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§ 7 BUrlG
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
…
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr
gewährt werden, so ist er abzugelten.
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Lieber Gruß
Wolfgang
Hallo Sabrina,
der Urlaubsanspruch besteht nur anteilig für die Zeit der Ausbildung. Jahresurlaubstag durch 12 teilen und mal volle Beschäftigungsmonate = anteilige Urlaubstage.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
hiu sabrina,
warum willst du während deiner krankschreibung die ausbildung kündigen?-schon klar, dass du sie erstmal nicht fortsetzen kannst-aber ich weiß nicht, ob du dann alle gelder ohne weiteres (Papierflut) kriegst.
urlaubsanspruch erhälst du nur anteilig für die monate, die du da(oder auch krank) warst. Kündigst du zum 31.03. gibt´s auch nur für die 3 monate urlaub.
lg anja
ja, vielen Lieben Dank für eure Zahlreichen Antworten, ihr habt mir sehr geholfen, das Problem hat sich dann mittlerweile auch gelöst =)