Anspruch Weihnachtsgeld bei Beschäftigungsverbot

Besteht ein Anspruch auf - zumindest anteiliges - Weihnachtsgeld, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Angenommen, der AN ist seit 2005 in der Firma beschäftigt, wird schwanger und hat seit April 2007 ein Beschäftigungsverbot, Entbindung wäre dann im September 2007. Meines Erachtens besteht doch ein Anspruch auf zumindest anteiligem Weihnachtsgeld für das Jahr 2007, weil der AN ja nach wie vor bei der Firma beschäftigt ist. Besonders, weil das Weihnachtsgeld auch als solches im Arbeitsvertrag deklariert ist. Oder liege ich da jetzt etwa falsch?

Sonja

Auch ich wünsche einen wunderschönen sonnigen guten Morgen

Besonders, weil
das Weihnachtsgeld auch als solches im Arbeitsvertrag
deklariert ist. Oder liege ich da jetzt etwa falsch?

Dann ist doch in diesem fiktiven Arbeitsvertrag auch ganz sicher ein genauer Wortlaut zum Weihnachtsgeld vorhanden, der den Bezug regelt?

Ohne den kann Dir niemand etwas sagen, da es im Arbeitsrecht nicht viele Dinge gibt, die so individuell vereinbar sind, wie ein Weihnachtsgeld.

LG
Guido

Angenommen der Wortlaut im Arbeitsvertrag wäre wie folgt:

„Darüber hinaus erhält Frau … ab dem Jahr 2006 jeweils zum 30.11. ein Weihnachtsgeld in Höhe von € 2.600,00. Das Weihnachtsgeld ist zurückzahlen, wenn das Dienstverhältnis vor dem 31.03. des auf die Zahlung folgenden Jahres endet.“

Sonja

Hallo Sonja,

angenommen, es wären tatsächlich keine weiteren Formulierungen im Arbeitsvertrag zu dem Thema.
Dann käme es nämlich nicht auf die Arbeitsleistung als Grundlage der Zahlung an, sondern nur auf das Bestehen des Dienstverhältnisses.
Damit hätte Frau… wahrscheinlich für 2007 Anspruch auf das volle Weihnachtsgeldes, wenn das Dienstverhältnis weiterhin besteht.

&Tschüß

Wolfgang

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