habe eine Frage bzgl. des Anspruches auf Bildungsurlaub.
Kann man diesen beantragen / erhalten, auch wenn die Weiterbildung, die man machen möchte vom derzeitigen Aufgabenfeld abweicht und auch in Zukunft nicht für den derzeitigen Job / bzw. zur jetzigen Ausübung geeignet ist, da ich später gerne andere Tätigkeiten übernehmen möchte, ggf. auch in einem anderen Unternehmen.
Kann ich, obwohl ich erst sieben Monate in dem Unternehmen tätig bin bereits 10 Tage beanspruchen, da die Weiterbildung auch über 10 Tage geht?
da gibt es zur Zeit Regelwut bei der EU als auch in Deutschland. Es gibt keine abschließende Antwort.
Also am besten mal mit dem Arbeitgeber reden und die Dinge abstimmen.
die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Wikipedia gibt es Links zu den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub
Den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt jedes Bundesland in einem eigenen Bildungsurlaubsgesetz, google „Bildungsurlaubsgesetz+Bundsland“.
Ich bin in diesem Zusammenhang kein Experte mehr, da es schon einige Jahre her ist seit ich mich damit beschäftigt habe, allerdings glaube ich kaum, dass Sie Ihre Ansprüche realisieren können
Hallo,
die Regelung ist abhängig vom Bundesland. In RLP hat man bis zu 10 Tage - angespart über 5 Tage/Jahr - Anspruch. Ein Vorgriff bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers. Der Inhalt muss nicht mit der ausgeübten Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
Gruß