Anspruch Weiterbildungsurlaub - Thema und Zeit

Hallo zusammen,

habe eine Frage bzgl. des Anspruches auf Bildungsurlaub.

Kann man diesen beantragen / erhalten, auch wenn die Weiterbildung, die man machen möchte vom derzeitigen Aufgabenfeld abweicht und auch in Zukunft nicht für den derzeitigen Job / bzw. zur jetzigen Ausübung geeignet ist, da ich später gerne andere Tätigkeiten übernehmen möchte, ggf. auch in einem anderen Unternehmen.

Kann ich, obwohl ich erst sieben Monate in dem Unternehmen tätig bin bereits 10 Tage beanspruchen, da die Weiterbildung auch über 10 Tage geht?

Danke für jegliche Unterstützung!

Leider kann ich Ihnen zu Ihrer Frage nichts sagen.
Beste Grüße
Manfred Schröder
www.alphaSales.de

Da Bildungspolitik Ländersache ist, lässt sich die Frage ohne Angabe des Bundeslandes, in dem der AG seinen Sitz hat, nicht klären.

Hallo,

von Bundesland zu Bundesland ist der Anspruch auf Bildungsurlaub unterschiedlich geregelt. Näheres unter: http://www.bildungsurlaub.de/infos_aktuelles_37.html

MfG, Gerry

Hallo,

da gibt es zur Zeit Regelwut bei der EU als auch in Deutschland. Es gibt keine abschließende Antwort.
Also am besten mal mit dem Arbeitgeber reden und die Dinge abstimmen.

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo Canada 1310,

tut mir leid, aber hier kann ich dir leider nicht helfen, sorry.

LG Ines

Hallo,

Danke für jegliche Unterstützung!

Bildungsurlaub ist nicht mein Fachgebiet. Dies ist übrigens länderspezifisch geregelt.

Gruß
Otto

Hallo,

die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Wikipedia gibt es Links zu den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub

Viele Grüße
Markus

Hallo,

Den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt jedes Bundesland in einem eigenen Bildungsurlaubsgesetz, google „Bildungsurlaubsgesetz+Bundsland“.
Ich bin in diesem Zusammenhang kein Experte mehr, da es schon einige Jahre her ist seit ich mich damit beschäftigt habe, allerdings glaube ich kaum, dass Sie Ihre Ansprüche realisieren können

Viele Grüße
Sibato

Hallo,
die Regelung ist abhängig vom Bundesland. In RLP hat man bis zu 10 Tage - angespart über 5 Tage/Jahr - Anspruch. Ein Vorgriff bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers. Der Inhalt muss nicht mit der ausgeübten Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
Gruß

Kann ich leider nicht beantworten.

Viele Grüße
Lukas

Hallo Canada1310,

da kann ich leider nicht weiter helfen.

MfG

Sehen Sie mal hier, was ich zum Thema Bildungsurlaub Voraussetzungen gefunden habe. Es hilft Ihnen hoffentlich auch.