Anspruch?

Hallo~
Ich könnte Hilfe, Erfahrung, … zu folgendem Fall brauchen:

A hat während seiner schulischen Ausbildung nicht bei, aber in einer Wohnung gewohnt, die seinen Eltern gehört (mietfrei).
Nun ist die Ausbildung beendet und bis jetzt hat er keine Arbeit gefunden. Da seine Freundin in Frankfurt wohnt, will er sich auch vorzugsweise dort um Arbeit bemühen. Leider hat er ja keine Kohle, also ist er erstmal bei Bekannten untergekommen, dort hat er ein mietfreies Zimmer zur Verfügung. Er hat sich aber nicht umgemeldet.

Wie sieht es jetzt aus? Darf er auch in Frankfurt zum Arbeitsamt gehen oder muss er das in seiner Heimatstadt tun? Hat er überhaupt ne Chance, Stütze zu bekommen, da er ja mietfrei wohnt (er ist übrigens 23)? Wenn nicht, wie sollte er dann eigentlich an ne Wohnung kommen ohne Job? Zu seinen Eltern kann er nicht zurück.

Er möchte ja in Frankfurt nach Arbeit suchen und da ist es besser, vor Ort zu wohnen, denn damit wären die Wege zu evt. Vorstellungsgesprächen kürzer.

Ach Hilfe…

Kathrina

Hallo Kathrina,

hmm - so ein bisschen merkwürdig finde ich die Geschichte schon. A ist also 23 und arbeitslos und seine Eltern besitzen eine Wohnung in der er wohnen kann. Gleichzeitig kann A nicht zurück zu seinen Eltern (warum eigentlich?) und will lieber in Frankfurt bei der Freundin wohnen (was wiederum verständlich ist). Zudem wohnt er de fakto schon in Frankfurt bei Bekannten ist aber weiterhin in der elterlichen Zweitwohnung gemeldet. Warum das?

Wie dem auch sei:

  1. sollte A sich schleunigst beim zuständigen Meldeamt in Frankfurt anmelden um seiner Meldepflicht nachzukommen.
  2. sieht es mit der Finanzierung so aus, dass die braven deutschen Ämter davon ausgehen, dass junge Leute bis 25 bei Mama und Papa wohnen müssen (ausser es gibt irgendwelche dramatischen Gründe die dagegen sprechen - wie zum Beispiel: Eltern in München, Ausbildung in Hamburg oder so). Gerade in dem Fall wo wohl Mama und Papa dem A sogar eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen können siehst das wohl für A nicht besonders gut aus.

Das heisst, wäre ich A, würde ich

  • in der elterlichen Zweiwohnung wohnen
  • öfters mal zu Besuch zur Freundin und zu den Bekannten nach Frankfurt fahren
  • diese Besuche kann A natürlich mit den entsprechenden Vorstellungsgesprächen und -recherchen kombinieren
  • gleichzeitig würde ich auch in Frankfurt aufs Arbeitsamt gehen, vielleicht kriegt A da kein Geld, aber vielleicht haben die noch „lokale“ Ideen, wo A sich bewerben könnte, die das Arbeitsamt an seinem bisherigen Wohnort nicht hat

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

danke für die schnelle Antwort.

hmm - so ein bisschen merkwürdig finde ich die Geschichte
schon. A ist also 23 und arbeitslos und seine Eltern besitzen
eine Wohnung in der er wohnen kann. Gleichzeitig kann A nicht
zurück zu seinen Eltern (warum eigentlich?) und will lieber in
Frankfurt bei der Freundin wohnen (was wiederum verständlich
ist). Zudem wohnt er de fakto schon in Frankfurt bei Bekannten
ist aber weiterhin in der elterlichen Zweitwohnung gemeldet.
Warum das?

Naja kann nicht war vielleicht schlecht ausgedrückt. Er könnte natürlich schon. Aber da er ja kein Einkommen hat, wäre es schwierig öfters hin und her zu fahren (zu teuer) und zu seiner Freundin würde er erst wollen, wenn er auch was zur Miete etc beitragen könnte, -sprich -wieder Arbeit hat.

Wie dem auch sei:

  1. sollte A sich schleunigst beim zuständigen Meldeamt in
    Frankfurt anmelden um seiner Meldepflicht nachzukommen.

Ist es nicht egal, wo man gemeldet ist?
Bei den Bekannten zu wohnen ist ja nur eine Übergangslösung, deshalb hat er das nicht gemacht.

  1. sieht es mit der Finanzierung so aus, dass die braven
    deutschen Ämter davon ausgehen, dass junge Leute bis 25 bei
    Mama und Papa wohnen müssen (ausser es gibt irgendwelche
    dramatischen Gründe die dagegen sprechen - wie zum Beispiel:
    Eltern in München, Ausbildung in Hamburg oder so). Gerade in
    dem Fall wo wohl Mama und Papa dem A sogar eine eigene Wohnung
    zur Verfügung stellen können siehst das wohl für A nicht
    besonders gut aus.

Aha… Irgendwie ist das doch… naja… Im Prinzip könnten die doch froh sein, dass er umsonst wohnen kann (er spart sozusagen) und was ich auch nicht verstehe: Ich dachte, man soll so flexibel sein, -andererseits wird man ja förmlich gezwungen, sich nur in seiner Heimatstadt (Eltern-wohnen-da-Stadt) nach Arbeit umzusehen.
Weißt du, wo man nachlesen kann, welchen Sinn und Zweck das Ganze hat?

Noch eine Frage: Wenn unter 25jährige bei ihren Eltern wohnen, bezieht sich das dann nur auf die Unterkunft und sie erhalten dann vom Amt Hilfe oder ist das dann auch so gemeint, dass die Eltern auch für alles andere aufzukommen haben?

Gruß
Kathrina

Hallo

Ist es nicht egal, wo man gemeldet ist?
Bei den Bekannten zu wohnen ist ja nur eine Übergangslösung,
deshalb hat er das nicht gemacht.

Wenn er sich beim Bekannten anmeldet, dann hat er auch einen gewissen Anspruch darauf, dort zu wohnen. Insofern wird der Bekannte möglicherweise nicht damit einverstanden sein, wenn er sich dort anmeldet.

Im Prinzip ist es vielleicht nicht so wichtig, es ist aber wichtig dafür, welches Amt zuständig ist. Und das kann wiederum Konsequenzen für den Ort der angebotenen Stellen oder „Fördermaßnahmen“ haben.

Aha… Irgendwie ist das doch… naja… Im Prinzip könnten
die doch froh sein, dass er umsonst wohnen kann (er spart
sozusagen) und was ich auch nicht verstehe: Ich dachte, man
soll so flexibel sein, -andererseits wird man ja förmlich
gezwungen, sich nur in seiner Heimatstadt
(Eltern-wohnen-da-Stadt) nach Arbeit umzusehen.

Tja, er soll halt schon brav bei Mami und Papi wohnen und immer auf dem Sprung sein. Wenn das Amt dann vielleicht in Pusemuckel einen Job für ihn findet, dann soll er da hinziehen. Falls er den Job während der Probezeit wieder loswird, dann wohnt er da in Pusemuckel und kann schaun, was er da macht.

Weißt du, wo man nachlesen kann, welchen Sinn und Zweck das
Ganze hat?

Der Sinn und Zweck des Ganzen ist natürlich Kostenersparnis. Es ist halt billiger, wenn die Leute zu Hause wohnen bleiben. Die meisten haben ja nicht die Möglichkeit, irgendwo kostenfrei zu wohnen, und von daher ist dieser Fall wohl gar nicht vorgesehen. Kann gut sein, dass die Ämter dann einfach nicht wissen, wie sie das handhaben sollen, und einfach nur deswegen verlangen, dass er zu seinen Eltern zieht.

Noch eine Frage: Wenn unter 25jährige bei ihren Eltern wohnen,
bezieht sich das dann nur auf die Unterkunft und sie erhalten
dann vom Amt Hilfe oder ist das dann auch so gemeint, dass die
Eltern auch für alles andere aufzukommen haben?

Es ist so gemeint, dass vorausgesetzt wird, dass die Eltern mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen. Der unter-25-jährige bekommt zwar was für seinen Lebensunterhalt, aber deutlich weniger als einer, der alleine wohnt (es werden Ersparnisse bei den Kosten für Kühlschrank, Kochen, Möbel oder was weiß ich vorausgesetzt).

Wenn die aber in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, dann wird das Einkommen wie auch das Vermögen der Eltern mit berücksichtigt und muss auch nachgewiesen werden. Wenn die Eltern zuviel Einkommen oder Vermögen haben, dann kriegt der Antragsteller gar nichts.

Er hat aber Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes, soviel ich weiß. Außerdem könnte er natürlich Wohngeld beantragen, wenn er nicht ausgerechnet Wohnkosten keine hätte.

Viele Grüße
Simsy

Hey…

Danke für die Antworten, wenigstens ist das jetzt ein bissi „nachvollziehbar“ wenn auch nicht unbedingt verständlich~

Ist halt alles net so einfach hier…

Kathrina