Meine Krankenkasse hat mich unstreitig ausgesteuert.
Mein Arbeitsvertragsverhältnis besteht fort.
Ich bin -nach erfolgter Reha- krankgeschrieben bis
31.3.11.
Frage1: Wie lange muss mir Arbeitslosengeld gezahlt werden?
Meine Krankenkasse hat mich unstreitig ausgesteuert.
Mein Arbeitsvertragsverhältnis besteht fort.
Ich bin -nach erfolgter Reha- krankgeschrieben bis
31.3.11.
Frage1: Wie lange muss mir Arbeitslosengeld gezahlt werden?
Hallo weißichnicht,
ich kann Dir verbindliche Auskunft erteilen, da ich kein Anwalt bin.
Grundsätzlich besteht Anspruch, wenn die sonstigen Voraussetzungen zum Bezug von ALG 1 erfüllt sind (z.B. Beitragszahlungsdauer). Normalerweise verlangen die Arbeitsämter eine Bestätigung des bisherigen Arbeitgebers, dass die betreffende Person uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Im Falle einer AU kommt es auf den Einzelfall an.
Daher bitte unverzüglich beim Arbeitsamt vorstellig werden, um die Angelegenheit verbindlich zu klären. Ich empfehle vorab telefonische Kontaktaufnahme, um einen Termin zu vereinbaren; vielleicht muss man sich ggfs. „arbeitslos“ melden.
Gruß
knuffel 1958
Hallo weißichnicht,
ich kann Dir keine verbindliche Auskunft erteilen, da ich kein Anwalt bin.
Grundsätzlich besteht Anspruch, wenn die sonstigen Voraussetzungen zum Bezug von ALG 1 erfüllt sind (z.B. Beitragszahlungsdauer). Normalerweise verlangen die Arbeitsämter eine Bestätigung des bisherigen Arbeitgebers, dass die betreffende Person uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Im Falle einer AU kommt es auf den Einzelfall an.
Daher bitte unverzüglich beim Arbeitsamt vorstellig werden, um die Angelegenheit verbindlich zu klären. Ich empfehle vorab telefonische Kontaktaufnahme, um einen Termin zu vereinbaren; vielleicht muss man sich ggfs. „arbeitslos“ melden.
Gruß
knuffel 1958
Hallo,
die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden.
Die zuständige Agentur berechnet jedoch umgehend den Anspruch bei Antragsabgabe.
Gruß
hallo,
oh da muss ich leider passen. In dem Thema bin ich leider nicht mehr ganz fit.
Aber ich glaube zu wissen, dass du bis zum 31.03.11 das Arbeitslosengeld bekommen musst. und die Sozialversicherungen müssen nach Abschluss deines Falles ausmachen wer die Kosten trägt, aber solange kommt die Arbeitsagentur für dich auf.
Gute Besserung bis dahin!!
Grüße
Irma
Guten Abend,
wäre ja nett, wenn Sie in Zukunft Ihre Anfragen hier etwas höflicher gestalten würden.
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld richtet sich nach Ihrem Alter und der Dauer ihres bisherigen Beschäftigungsverhältnisses.