Anspruchnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses

Ich arbeite in einer Firma und will zum Ende des Monats kündigen. Da ich noch 20 Tage Urlaub habe, will ich wissen, ob ich, wenn ich diesen Urlaub beantrage, am 15 (also in der Mitte des selben Monats) ein neues Arbeitsverhältnis annehmen kann.

geht meiner Ansicht schon

geht meiner Ansicht schon

Mit Annehmen meine ich aber auch, dass ich dann bei der neuen Stelle arbeite. Um die Frage noch einmal konkreter zu formulieren. Kann ich meine Kündigung durch den Resturlaub auf ein früheres Datum vorziehen? Denn so wie ich das verstanden habe, ist man, auch wenn man in der restlichen Zeit der Kündigungsfrist ist, immernoch bei dem Arbeitgeber angestellt. Somit kann ich keiner anderen Beschäftigung nachgehen.

Hallo Cle mans,

soweit ich weis nicht, erst nach deinen Urlaub darfst du einen Neuen Arbeitsverhänltnis aufnehmen.

Viel Glück und viele Grüße

Ich arbeite in einer Firma und will zum Ende des Monats
kündigen. Da ich noch 20 Tage Urlaub habe, will ich wissen, ob
ich, wenn ich diesen Urlaub beantrage, am 15 (also in der
Mitte des selben Monats) ein neues Arbeitsverhältnis annehmen
kann.

Es spricht nichts dagegen ein neues ARbeitsverhältnis anzutreten.

MfG

M.E.n. nein, da das Arbeitsverhälniss noch bis zum Ende (ich nehme an 30.) weiterläuft. Ausser, es liegt die Zustimmung des ersten Arbeitgebers vor, dann könnte es gehen.
Aber nicht zu vergessen ist der steuerliche Aspekt. Denn beim 1. AG liegt die Lohnsteuerkarte vor, d.h. beim 2. AG müsste auf Klasse 6 gearbeitet werden, zumindest die Zeit ab 15…

Nein, das würde dem Zweck des Erholungsurlaubes widersprechen. Zudem würde für die Zweitbeschäftigung, denn das wäre das ja, LST Klasse 6 anfallen, so daß sich das überhaupt nicht lohnen dürfte.

Wenn der urlaub genehmigt wird, kannst du sofort in der neuen Firma anfangen. Aber aufpassen. Wenn der urlaub nicht genehmigt wird, dann nicht krank machen und in der neuen Firma arbeiten. Dies ist ein grober Rechtsverstoß, der eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. Und ist außerdem Sozialbetrug. Also ganz sauber, wenn Urlaub alles ok. ansonsten leider die Zeit in der alten Firma absitzen. Aber bei Erklärung und offenen Worten spielt fast jeder Chef mit.

Hallo,

am 15 (also in der
Mitte des selben Monats) ein neues Arbeitsverhältnis annehmen
kann.

Theoretisch ja.
Das Finanzamt könnte überlegen, dass das ja eine Zweitbeschäftigung ist und Steuerklasse 6 ansetzen.
Die Krankenkasse wird wohl beim alten Arbeitgeber anrufen und Auskunft wegen doppelter K-Beiträge haben wollen - der Arbeitgeber weiss dann schon mal Bescheid.
Der alte Vertrag läuft noch und Urlaub dient der Erholung: das ist auf jeden Fall ein klarer Vertragsbruch (ob sich das wirklich lohnt, muss jeder für sich entscheiden).
Schliesslich: Urlaub wird gewährt und nicht genommen. D.h., ein Arbeitnehmer kann nach Urlaub fragen; ob er ihn bekommt, entscheidet im Zweifel der Arbeitgeber (ist in der alten Firma viel zu tun und nicht anders zu regeln, kann der Urlaub verwehrt werden. Der wird dann später ausbezahlt.)

Wie immer ist es am einfachsten, den alten Chef zu fragen (weiss er Bescheid, stört es ihn nicht mehr).

rambam

Ich arbeite in einer Firma und will zum Ende des Monats
kündigen. Da ich noch 20 Tage Urlaub habe, will ich wissen, ob
ich, wenn ich diesen Urlaub beantrage, am 15 (also in der Mitte des selben Monats) ein neues Arbeitsverhältnis annehmen
kann.

Hallo,

tut mir leid, aber mit so wenigen Informationen kann man diese Frage leider nicht beantworten. Wie sieht der Arbeitsvertrag eigentlich aus ? Besteht eine Tarifbindung oder nicht ? Welche Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag angegeben ? Sind die 20 Tage Resturlaub bis Ende des Jahres gerechnet ?
Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis schon ?

Sorry, die Angaben reichen wirklich nicht aus.

Ansonsten einfach mal nach Kündigungsschutzgesetz googeln. Hier findet man zumindest die gesetzlichen Grundlagen. Wichtig ist aber auch wie der eigene Arbeitsvertrag aussieht. Oftmals ist es so, dass im Arbeitsvertrag (im Gegensatz zum Tarif) die beiderseitigen Kündigungsfristen als identisch angegeben werden. Dann gelten die längeren Kündigungsfristen auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer.

MfG

Harley

Hallo Cle mans,

zu deiner Frage bräuchte ich noch ein paar Angaben.
Befindest du dich noch in der Probezeit oder ist diese schon vorbei?
In der Probezeit wäre es ja kein Problem zum 15.12. zu kündigen (2 Wochen Kündigungsfrist).
Außerhalb der Probezeit verlängert sich natürlich auch die Kündigungsfrist. (i.d.R. 4 Wochen)
Urlaub nehmen und innerhalb dieser Zeit ein neues Arbeitsverhältnis annehmen ist leider nicht möglich. Du bist ja trotz Urlaub immer noch in deiner Firma angestellt.

  • Beispiel:
    Angenommen du bist außerhalb der Probezeit und hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, kündbar zum Ende eines Monats.In dem Fall muss die Kündigung (gehen wir von deinem Fall aus) spätestens am 03.Dezember deinem Arbeitgeber vorliegen, damit du die 4 Wochen einhältst und der 31. Dezember dein letzter Arbeitstag ist.
    Wird dir nun dein Resturlaub von 20 Tagen gewährt ist der 3. Dezember zwar dein letzter Tag im Unternehmen doch du bist noch bis zum 31. vertraglich an die Firma gebunden.

Alles in Allem würde ich sagen. Eine ziemlich knappe Sache dein Vorhaben.

Ist denn vielleicht ein Aufhebungsvertrag möglich? Dieser würde dir die Kündigungsfrist ersparen und du könntest zum 15. (ich nehme an Dezember) dein neues Arbeitsverhältnis beginnen.

Liebe Grüße
Perlentaucherin

20 Tage Urlaub sind fast ein ganzer Arbeitsmonat (ca. 22 Tage) Das Bundesurlaubsgesetz sagt zwar, man darf in seinem Urlaub, keine dem Urlaubszweck widersprechende Tätigkeit (Erholung) ausüben. Diese Vorschrift ist aber nicht strafbewehrt.

Du kannst also zum 15. eine neue Stelle antreten, dann allerding in der Lst.-Kl. VI. Deinen alten Arbeitgeber solltest Du danach verständigen.
Besser wäre ein Aufhebungsvertrag zwischen Dir und Deinem jetzigen Arbeitgeber zum 14. des Monats. Dann kannst Du Dein neues Arbeitsverhältnis unbelastet beginnen.

Ich arbeite in einer Firma und will zum Ende des Monats
kündigen. Da ich noch 20 Tage Urlaub habe, will ich wissen, ob
ich, wenn ich diesen Urlaub beantrage, am 15 (also in der
Mitte des selben Monats) ein neues Arbeitsverhältnis annehmen
kann.

Hallo Clemens,
ich kann dazu nicht viel sagen, weil ich Deine Kündigungsfrist nicht kenne.
Allgemein betrachtet ist das Wichtigere das Arbeitsverhälnis und nicht Dein Urlaub.
Somit ist auch die Kündigung im Fokus. Das bedeutet, dass wenn jemand kündigt, dann wird der Resturlaub entweder aufgebraucht, oder ausbezahlt. Aufgrund der kurzen Zeit würde ich behaupten, dass der Arbeitgeber wahrscheinlich die Auszahlung anstreben würde. Somit ist der Beginn beim neuen Arbeitgeber zu früh.
Denke bitte daran, dass Du Deinen alten Arbeitgeber nicht RICHTIG verärgerst (erst wird wahrscheinlich schon genug haben, dass Du gehen möchtest -> er muss für einen Ersatz sorgen…), denn Du brauchst noch ein Zeugnis. Und zwar möglichst gutes.

Viel Glück und Erfolg!

Wagner

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Ich arbeite in einer Firma und will zum Ende des Monats
kündigen. Da ich noch 20 Tage Urlaub habe, will ich wissen, ob
ich, wenn ich diesen Urlaub beantrage, am 15 (also in der
Mitte des selben Monats) ein neues Arbeitsverhältnis annehmen
kann.

Hallo,
erstmal muss der Urlaub ja gewährt werden. Dein aktueller Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihn zu gewähren. Er kann mit Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters argumentieren, damit, dass bereits andere Weihnachtsurlaube genehmigt sind usw. Er muss den Urlaub dann auszahlen.

Wenn er dann genehmigt ist, dann dient er eigentlich der Erholung.

Insgesamt würde ich so nicht planen.
VG
Kerstin