Hallo an alle,
folgende Problemstellung:
Ein AN war seit dem 1.5.08 in Österreich versicherungspflichtig beschäftigt. Am 29.5.09 ist das Arbeitsverhältnis zum 30.9.09 gekündigt worden. (korrekte Frist nach Tarifvertrag 6 Wochen zum Ende des Quartals ) Am 5.6.09 hat der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung nachgeschoben. der AN hat Widerspruch und Klage eingereicht. Die Ansprüche sind nach Deutschland übertragen worden( E301). Ab dem 15.6.09 er für 6 Monate ALG1 erhalten, bis 14.Dez.09. (Beschäftigungszeit 13,5 Monate )
Am 8.6.2010 hat das Arbeitsgericht in Graz die fristlose Kündigung als rechtwidrig aufgehoben und den ordentliche Kündigungstermin per 30.9.09 bestätigt. (Bechäftigungsdauer also 17 Monate.)
Bei der Arbeitsagentur hat man per Änderungsbescheid die Zeit vom 15.6. - 30.09.09 zurückgefordert und die Bewilligung bis 30.3.2010 ( insgesamt 180 Tg ) geändert. Beschäftigungsdauer bis 30.9.09 aber nicht auf die Bewillingungszeit angerechnet. ( 60 Tage längerer Anspruch, da Beschäfigungsdauer mehr als 16 Monate) Die Sozialversicherungsbeiträge für die Weiterbeschäftigung sind gezahlt. Ein Widerspruch des AN gegen den Änderungsbescheid sei ohne Aussicht auf Erfolg .
Kann also ein rechtwidriges Verhalten eines Arbeitgebers zu Anspruchsverlusten führen, obwohl der AN alle Fristen, Meldungen etc. eingehalten hat und vor Gericht Recht bekommen hat ??