Hallo liebe Wissende,
nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:
Person A erwirbt Ende 2014 nach langjähriger Beschäftigung eine Anspruchsdauer von ALG 1 für 360 Kalendertage.
Diese Person meldet sich im Februar in Arbeit ab, es verbleiben noch ca. 8,5 Monate Restanspruch. Das Arbeitsverhältnis wird nach 66 Tagen gekündigt und es werden weitere 22 Tage von dem Restanspruch aufgezehrt.
Dann geht Person A im Mai ein befristetets Arbeitsverhältnis für 12 Monate ein aus dem ein neuer (und niedrigerer) Leistungsanspruch erworben wird.
Person A liest sich die Sonderfälle bei der Anspruchsdauer mehrmals durch und hat sie folgendermaßen verstanden obwohl sie es nicht verstehen kann/will:
Der Bestandsschutz ist weggefallen, es gibt weniger ALG 1; so weit so gut. Aber sie liest auch heraus die Anspruchsdauer beträgt 180 Tage. Also weniger als die „nicht aufgebrauchten“ ca. 220 Tg.
Es kann der neu erworbene Anspruch um Restanspruch aufgestockt werden, aber nur bis zur Höchstdauer des neu erworbenen Anspruchs.
Person A hofft, dass sie keine 180 Tage Lohnersatzleistungen beziehen wird, aber falls doch der Worst Case eintritt, bekommt diese Person dann allen ernstes kürzer ALG als wenn sie das Jahr nicht gearbeitet hätte?
Vielen Dank für eure Beiträge