Hallo zusammen,
wegen der langen Dauer von SG-Verfahren tut sich mit die Frage auf, was ein ALG I - Empfänger tun kann, wenn lt. angefochtenem Bescheid die Anspruchsdauer um ist aber über die Klage auf längere Anspruchsdauer noch nicht entschieden wurde. Muss er einfach den Ausgang abwarten und bekommt dann eine Nachzahlung (ALG II Anspruch besteht nicht) oder kann er das Verfahren bei Gericht irgendwie beschleunigen ? Gibt es weitere Varianten ?
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
MfG H1