Hey,
ich hoffe, du kannst mir weiterhelfen.
Ich habe Verständnisprobleme beim Leistungsstörungsrecht und da das ja dermaßen wichtig ist, möchte ich diese so gut wie möglich beseitigen.
Wenn jmd sein Geld zurückwill, da eine Leistung aufgrund von Unmöglichkeit nicht mehr erfüllbar ist, ist die Anspruchsgrundlage ja § 346 BGB. Was muss ich hier alles prüfen?
- Die Rücktrittserklärung § 349 BGB
- Ein vertragliches/gesetzliches Rücktrittsrecht
Angenommen es gibt kein vertragliches Rücktrittsrecht.
Was muss ich beim gesetzlichen Rücktrittsrecht prüfen?