Anspruchsgrundlage § 346 BGB!

Anspruchsgrundlage § 346 BGB!

Hey,

Ich habe Verständnisprobleme beim Leistungsstörungsrecht und da das ja dermaßen wichtig ist, möchte ich diese so gut wie möglich beseitigen.
Wenn jmd sein Geld zurückwill, da eine Leistung aufgrund von Unmöglichkeit nicht mehr erfüllbar ist, ist die Anspruchsgrundlage ja § 346 BGB. Was muss ich hier alles prüfen?

  1. Die Rücktrittserklärung § 349 BGB
  2. Ein vertragliches/gesetzliches Rücktrittsrecht

Angenommen es gibt kein vertragliches Rücktrittsrecht.
Was muss man beim gesetzlichen Rücktrittsrecht prüfen?

Liebe Grüße und danke im Voraus.

Hallo,

sieh mal hier ab Seite 26 nach.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=pr%C3%BCfungss…

VG
EK

Dankeschön!
Lg