Anspruchsverzicht rechtswirksam?

Hallo zusammen, im Januar 2013 wurde im Rahmen einer Restschuldversicherungszahlung von der zahlenden Bank verlangt, dass der Kunde folgenden Passus zu unterschreiben hat:

"Mit Zahlung des vorgenannten Betrages sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche, die sich aus dem o.g. Kredit ergeben, endgültig abgegolten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Erstattung von Kosten, sind ausgeschlossen."

Die Unterschrift wurde gegenüber der Bank geleistet. Ist dieser Passus rechtswirksam oder ist es möglich, nun auch noch die zu Unrecht einbehaltene Kreditbearbeitungsgebühr, von deren Unrechtmäßigkeit damals noch keine Kenntnis bestand, einzufordern? 

Schon jetzt Danke für die  Antworten!

Hallo,
handelt es sich um einen Verbraucher/Konsumenten, wäre die „Vereinbarung“ m.W. wegen einseitiger Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam, bei einem Selbstständigen/Unternehmen etc. durchaus wirksam.
Letztendlich dürfte der Versicherer die umstrittene Erklärung erst dann nicht mehr weiter verwenden, wenn er abgemahnt würde oder die ersten Prozesse verloren hat.
Da bei Restschuldversicherungen die Banken einen nicht unerheblichen Provisionsanspruch haben, dürften die Banden/RSV erst dann einlenken, wenn die Prozeßkosten und Abwicklungsansprüche die Provionen erheblich schmälern würden.
Schon beider Verbraucherberatung sich über das Unternehmen informiert?

lG