Anspruchszeit für geseztliche Rente?

Wenn man arbeitssuchend ohne Leistungsbezug ist, könnte man Anspruchszeit für die Rente erhalten. Aber was hat man davon? Erhöht doch nicht die Rente? Die Wartezeit erfüllt man bis zur Altersrente ja wohl sowieso?

Wenn man arbeitssuchend ohne Leistungsbezug ist, könnte man
Anspruchszeit für die Rente erhalten. Aber was hat man davon?
Erhöht doch nicht die Rente? Die Wartezeit erfüllt man bis zur
Altersrente ja wohl sowieso?

Hallo Mietzekatze!

Das sind so Anfragen … :frowning: Zuerst mal eine Gegenfrage: Warum erfüllt man die Wartezeit bis zur Altersrente „sowieso“? Damit kann ich leider gar nichts anfangen.

Aber nur mal nebenbei, Voraussetzungen für Altersrenten, aber insbesondere auch Renten wegen Erwerbsminderung, sind nicht nur Wartezeiten, sondern auch u.a. Vorversicherungszeiten. Und da können sich Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit durchaus dahingehend auswirken, dass ein Rentenanspruch - natürlich unter Erfüllung der anderen Voraussetzungen - entsteht, der ohne solche Zeiten, also einer effektiven Lücke, nicht entstehen würde.

Und zur Rentenberechnung: Direkt rentensteigernd wirken sich solche Zeiten nicht mehr aus, aber ggf. indirekt, so z.B. bei der Bewertung beitragsfreier - wie z.B. die Zurechnungszeit - und beitragsgeminderter Zeiten. Ein lückenloses Versicherungsleben wirkt sich positiver aus als eines mit Lücken.

So viel in aller Kürze, noch mehr würde zu weit führen.

Gruß,
Robert

P.S.: Ich finde es eigentlich schon ganz schön, wenn man wenigstens eine kleine Anrede und einen Abschlussgruß in seinen Post bringt; wirkt freundlicher als eine „einfach dahin geklatschte“ Anfrage, oder nicht?

Wenn man arbeitssuchend ohne Leistungsbezug ist, könnte man
Anspruchszeit für die Rente erhalten. Aber was hat man davon?
Erhöht doch nicht die Rente? Die Wartezeit erfüllt man bis zur
Altersrente ja wohl sowieso?

Du hast vergessen zu schreiben wie Alt der Arbeitsuchende ist .
Wie lange du gearbeitest hast ?
MfG. Anne