Ansprüche 2 Personen in einem Rechtsschutzvertrag

Hallo,

wenn man in einem Rechtsschutz-Vertrag den Partner(Lebensgemeinschaft, unverheiratet)mitversichert hat und dieser gegen einen selbst (Versicherungsnehmer) Ansprüche stellt, haben beide Ansprüche aus diesem Vertrag- auch gegeneinander?

Vielen Dank für hilfreiche Infos!

Partner(Lebensgemeinschaft, unverheiratet)mitversichert hat
und dieser gegen einen selbst (Versicherungsnehmer) Ansprüche
stellt, haben beide Ansprüche aus diesem Vertrag- auch gegeneinander?

Ohne die speziellen Versicherungsbedingungen zu kennen, würde ich vermuten, dass bei dieser Konstellation nur der Versicherungsnehmer Deckung durch die Versicherung erhält.

Hallo,

könnte es sein, dass sich die Frage auf eine Trennung dieser beiden Personen bezieht ?

Vermutlich würde dann für beide eine anwaltliche Beratung möglich sein.

Informationen findet man darüber in den Vertragsbedingungen.
Ansonsten einfach bei dem Rechtsschutzversicherer anrufen.

Gruß Merger

Hallo,

Vermutlich würde dann für beide eine anwaltliche Beratung möglich sein.

Bei Unverheirateten ? Das fällt nicht in den Bereich Familienrecht.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

auch hier kommt es immer auf die Vertragsbedingungen an.
Und in manchen Rechtsschutzverträgen ist auch hierfür eine
Beratung möglich.

Gruß Merger

auch hier kommt es immer auf die Vertragsbedingungen an.
Und in manchen Rechtsschutzverträgen ist auch hierfür eine
Beratung möglich.

Hallo,
können Sie einen Versicherer benennen,der diesen Baustein auch für Unverheiratete versichert?

Dank und Gruß!

Hallo,

Tut mir leid, hier im Forum dürfen keine Versicherer namentlich benannt werden.

Gruß Merger

Hallo,
gerne auch per PN.Sie scheinen mehr zu wissen als ich.

Vielen Dank!

Hallo Swing Kid,

Hallo,
gerne auch per PN.Sie scheinen mehr zu wissen als ich.

Vielen Dank!

Von PN an mir unbekannte USER halte ich nicht viel.

Gruß Merger

Hallo Merger,
das heißt,Sie kennen keinen Anbieter,der die fragliche Konstellation versichert?Warum behaupten Sie das dann?

Gruß,
swing kid

Hallo swing kid,

unterlassen Sie doch bitte solche unsinnigen Texte.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe,
habe ich kein Interesse Ihnen eine PN zu schicken.

Meine Antwort zu dem Thema können Sie weiter oben lesen.
Und damit ist für mich hier Schluss.

Gruß Merger

Hallo Merger,
ob unsinnig oder nicht obliegt nicht Ihrer alleinigen Einschätzung.Ich halte mein Anliegen sehr wohl für sinnvoll.Immerhin stellen Sie hier eine gewagte These auf.
Ich habe Sie darum gebeten,diese These mit Quellen zu untermauern.Dem können Sie nicht nachkommen.
Die einzig logische und konsequente Schlussfolgerung ist daher,dass Ihre Behauptung unwahr ist.

Gruß,
swing kid

Die einzig logische und konsequente Schlussfolgerung ist
daher,dass Ihre Behauptung unwahr ist.

Halten Sie sich bitte an die Spielregeln von wer-weis-was.de
Ansonsten sind Sie im falschen Forum.

Ergänzung:

ein Auszug aus den Vertragsbedingungen eines Rechtsschutzversicherers.

im privaten Lebensbereich

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Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die
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