Bei einem Hausbau in Portugal, finanziert durch eine port. Bank wurden auch risiko LV, s abgeschlossen.
es handelt sich um 3 kreditnehmer, einer ist verstorben und die lv zahlt jetzt den betrag an die bank aus. hat. der begünstigte der LV jetzt Ansruch an die anderen beiden Kreditnehmer über die LV Summe.
>> da es sich um portugiesisches Recht handelt,
kann ich die Frage nicht verbindlich beantworten.
In Deutschland würde sich durch das Ableben eines von drei Kreditnehmern den verliebenen zwei gegenüber nichts ändern.
(Ausgenommen, im Darlehensvertrag steht eine Klausel, dass alle drei gemeinsam haften!)
ea haften alle gemeinsam
hat den jetzt der Begünstigte ( Der Ehemann der verstorbenen ) Ansprüche gegen die verbeleibenden Kreditnahmer, da der Kredit durch die LV getilgt wurde
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Bin leider kein Jurist