Der Vater meiner Bekannten ist vor kurzem verstorben.Begünstigte ist die Lebensgefährtin des Vaters.Die betreffende Person ist aber wegen Unzurechnungsfähigkeit seit 10 Jahren im Heim untergebracht.Da die Dame einen Sohn hat, wurde meiner Bekannten mitgeteilt, das nur er die Lebensversicherung des Verstorbenen auflösen kann. Meine Frage bezieht sich darauf,welche Ansprüche meine Bekannte und ihre Geschwister an der Lebensversicherung haben. Für eine Auskunft dies bezüglich bedanke ich mich im vorraus…
MfG Brünglinghaus
Lebensversicherung des Verstorbenen auflösen kann. Meine Frage
bezieht sich darauf,welche Ansprüche meine Bekannte und ihre
Geschwister an der Lebensversicherung haben.
Keine ! Dafür ist ja die Bezugsberechtigung da, dass die Angehörigen sie nicht aushebeln können.