Ein Freund von mir befindet sich in der Probezeit (Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende). Er findet es so schrecklich, dass er kurzfristig aufhören will. Wenn man dem Arbeitgeber einfach mitteilt, daß man ab sofort nicht mehr zur Arbeit kommt: Kann dieser Ansprüche an den Arbeitnehmer stellen, weil z.B. ein Projekt nicht fertiggestellt werden kann ?
Ein Freund von mir befindet sich in der Probezeit
(Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende). Er findet es so
schrecklich, dass er kurzfristig aufhören will. Wenn man dem
Arbeitgeber einfach mitteilt, daß man ab sofort nicht mehr zur
Arbeit kommt: Kann dieser Ansprüche an den Arbeitnehmer
stellen, weil z.B. ein Projekt nicht fertiggestellt werden
kann ?
Wenn Dein Freund Mitte des Monats kündigt, steht ihm noch Urlaub zu. Die restlichen Tage sollte man lieber aushalten. Vielleicht legt der Chef aber auch keinen gesteigerten Wert auf einen Mitarbeiter, der sich nicht wohlfühlt und ist mit einem sofortigen Nichterscheinen einverstanden. (Achtung! Bei eigener fristloser Kündigung gibt’s zunächst auch kein Arbeitslosengeld.)
Weiterhin seht Euch doch noch mal den Vertrag an. Nach neueren Gesetzen muß die Kündigung nicht zum Monatsende erfolgen, sondern nur 14 Tage vor Ende der Arbeitszeit.
Schöne Grüße
Sabine
wie lange arbeitet denn dein Freund schon dort?
Reicht es wirklich aus, um den Arbeitsplatz zu beurteilen?
Was ist denn so schrecklich? Gibt es handfeste, unloesbare Probleme?
Hat er schon einen neuen Job?
Ich fand bisher auch immer die ersten paar Monate an einem neuen Arbeitsplatz weniger schoen. Im Nachhinein war es dann nur das ungute Gefuehl, die Aufgaben noch nicht zu beherrschen, sich noch nicht auszukennen.