Ansprüche auf Mängelbeseitigung Elektrik

Kauf einer DHH vor 3.Jahren.
Lt.Expose Moderniesierung 2002 Böden,Decke und
Elekrtik alles Neu, so der Wortlaut.
Jetzt Ausfall in 2.Zimmern(Knistern im Dach an
vereinzelten Tagen u. 2 Kurzschlüße bei Deckenbeleuchtung anschaltung/Leuchte wurde übernommen)
Verteilerkappe dunkel gefärbt,Lt.Gutachter
„nur Schmorschaden“ überaltete Elektrik.Kein Brandt?
Kostenvoranschlag 1900 € vom Stromkasten für neue Kabel. Versicherung zahlt nicht.
Können Eigentümer für Falsche Angaben auf Zahlung
des Schadens Haftbar gemacht werden?
Danke
Stefan.RO.

Hallo !

Leider wird ja nicht gesagt,ob nach der Begutachtung an der Decke herausgekommen war,es sind dort noch alte(wie alt?) Kabel drin.

Denn die etwas unspezifische Aussage „Elektrik alles neu“ ist so ähnlich zu verstehen wie beim Autokauf „Alles bestens“.

Wenn jetzt so eine hohe Summe herauskommen soll,neue Leitungen ab Sicherungskasten,dann müsste ja einiges im Argen sein und eben nicht modernisiert/ausgewechselt worden sein.
Und wenn „Decken neu“ und damit nicht nur ein Anstrich gemeint war,müsste man mit dem Zusammenhang „Elektrik alles neu“ auch an neue Deckenleitungen denken,denn das ist technisch leicht möglich,wenn die Decke (abgehängte Decke?) erneuert wird.
Wenn die Zusage „Elektrik neu“ sich im Kaufvertrag wiederfindet,dann sollte es ein Rechtsanwalt auf Wirksamkeit einer „zugesicherten Eigenschaft“ prüfen.
Wurde es nur so beiläufig im Verkaufsgespräch genannt ?
Dann wäre es schon deutlich schwieriger,darauf irgendwelche Rechte zu stützen.

MfG
duck313

Nach deinen Angaben wäre die Elektrik jetzt etwa 10 Jahre alt. Das dürfte wohl nicht unter „überaltet“ fallen… Hat der Gutachter sich etwas konkreter zum Alter der Elektrik geäußert?
Was genau steht denn im Expose?
Wenn aus dem Expose hervorgeht, dass wirklich ALLES 2002 ausgetauscht wurde, insbesondere sämtliche Kabel - und das Expose wirksam in den Kaufvertrag mit einbezogen wurde - und man nun nachweisen kann, dass die Kabel älter als von 2002 sind, dann sollte man den Verkäufer in Anspruch nehmen können.
(Vorsichtige Frage: Was hängt denn alles an der einen Verteilerdose dran?)

LG, Tine

Kauf einer DHH vor 3.Jahren.
Lt.Expose Moderniesierung 2002 Böden,Decke und
Elekrtik alles Neu, so der Wortlaut.

das expose, so es von einem makler stammt, ist das papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.

Können Eigentümer für Falsche Angaben auf Zahlung
des Schadens Haftbar gemacht werden?

das beantwortet ein rechtskundiger nach prüfung des kaufvertrags.

Kauf einer DHH vor 3.Jahren.
Lt.Expose Moderniesierung 2002 Böden,Decke und
Elekrtik alles Neu.

Ich weiß, dass oft schon nach dem Wechseln von z.B. 30 Jahre alten Qualitätsschaltern und -steckdosen gegen Baumarktprodukte behauptet wird, die „Elektrik“ sei „neu“.
Diese Aussage ist wertlos, da nicht näher bestimmt ist, was in den Augen des Verkäufers zur „Elektrik“ gehört.

Howdy,

(Vorsichtige Frage: Was hängt denn alles an der einen
Verteilerdose dran?)

vollkommen richtiger Einwand. In alten Häusern wurde desöfteren mal an allem gespart, insbesondere wurde die Verdrahtung mit 1mm² anstatt der heute ueblichen 1.5mm² verlegt. Dazu gab es damals 10A Sicherungen, heute 16A.

Wenn bei der Aktion alt fuer neu, gleich die Sicherungen aber nicht die Kabel getauscht wurden, dann haette man genau den geschilderten Effekt, wenn man mehr als ca 2.3 KW aus dem Verteiler zieht… und die gute 16A Sicherung haette noch nichts zu tun gehabt.

Gruss
norsemanna