Ansprüche bei nicht erfolgter Vermittlung

Für eine Eigentumswohnung soll über die Sparkasse ein Käufer gefunden werden. Es wird ein Auftrag unterzeichnet, welcher es der Sparkasse einräumt die Wohnung allein zu vermitteln. Was passiert, wenn nun doch völlig ohne Beteiligung der Sparkasse ein Käufer gefunden werden kann - etwa über einen Aushang im Haus selbst. Kann die Sparkasse Provision oder auch nur die Erstattung der bisher angefallenen Unkosten (Inserate, Expose, Arbeitszeit, etc.) verlangen? Ist das üblich und besteht darauf ein Anspruch?

kommt konkret auf die verienbarung an…

stichwort: qualifizierter alleinauftrag

JA - bitte den Vertrag genau lesen, welcher mit der Sparkasse abgeschlossen wurde.

Hallo,
die Tatsache daß der Fragesteller diese Frage nun hat, könnte bedeuten daß, wenn es sich zwar um einen qualifizierten Alleinauftrag handelt, die Bedingung des Verweises eigener Interessenten an den Makler (Immo-Abt. der Sparkasse), im Kleingedruckten zwar zu finden ist, der Auftraggeber aber nicht explizit darauf hingewiesen worden, bzw. ihm das erläutert worden ist. Damit wäre es ein Verstoß gegen das neuere AGB-Gesetz, daß Verbraucher vor Kleingedrucktem schützen soll. Ein Rechtsanwalt könnte da evtl. den Verkäufer vor einer Provisionszahlung bewahren, wenn das Ganze sich so verhalten sollte.

Annahme: Der Fragesteller wurde nicht darauf hingewiesen, dass er zufällige Interessenten an die Spk. zu verweisen hat und weiter angenommen, in einem Telefonat mit der Spk. wurde von dort auch eingeräumt, dass man kein Recht auf eine Provision habe aber auf dem Ersatz der entstandenen Kosten bestünde. Ob das konkret im Kleingedruckten steht, kann (nur mal angenommen) auch nicht nachgeprüft werden, weil den Fragesteller keine Abschrift des Alleinauftrags ausgehändigt wurde.

Und jetzt kommt Ihr.

Hallo Pit2010,

Damit wäre es ein Verstoß gegen das
neuere AGB-Gesetz, daß Verbraucher vor Kleingedrucktem
schützen soll.

Auf was beziehst du dich hier? § 305c BGB? § 307 BGB?

Gruß

Joschi