Ansprüche bei Vermieterwechsel

Hallo,

folgender Fall:

Ein Vermieter verkauft seine Wohnung an einen anderen. Dieser meldet Eigenbedarf an.
Der Mieter hat bereits eine neue Wohnung und zieht aus und im gleichen Monat der neue Eigentümer ein.
Bei der Übergabe der Wohnung vom Mieter an den neuen Mieter stellt dieser u.a. folgende Mängel fest.

  • Kacheln in Bad sind defekt
  • Lamellenstore sind defekt
  • viele Dübellöcher durch wechselnde Vormieter
    u.weitere.
    sämtliche Schäden waren von irgendwelchen Vormietern.

Jetzt will der neue Vermieter das vom Mieter ersetzt bekommen.

JEtzt:
Hätte das der neue Eigentümer bei der Übergabe nicht vom alten holen müssen bzw. bemängeln?
Muss der jetztige Vermieter für Schäden aufkommen die nicht von ihm sind, jedoch jetzt erst entdeckt werden?

Danke!

Hallo,
die Probleme ändern sich durch den Vermieterwechsel genau gar nicht. Wenn der Mieter ein Übergabeprotokoll vom Einzug hat, hat er auch kein Problem. Wenn nicht, muss er wohl zahlen, wenn er nicht irgendwie belegen kann (z.B. Zeugen - z.B. auch der Ex-Vermieter oder der Vormieter, Fotos etc.), wer für die Schäden verantwortlich ist.
Für Abnutzung muss er natürlich nicht grade stehen, dafür hat er ja Miete gezahlt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

folgender Fall:

Ein Vermieter verkauft seine Wohnung an einen anderen. Dieser
meldet Eigenbedarf an.
Der Mieter hat bereits eine neue Wohnung und zieht aus und im
gleichen Monat der neue Eigentümer ein.

Da hat der neue selbstnutzende Eigentümer Glück gehabt, dass der Miete wo einfach ausgezogen ist, dass hätte er nicht tun müssen.

Bei der Übergabe der Wohnung vom Mieter an den neuen Mieter
stellt dieser u.a. folgende Mängel fest.

  • Kacheln in Bad sind defekt

Eher Schdenserstzt,d. h. max. Zeitwert, bei alten Bädern lohnt sich selbst nicht einmal dass, zumal vielleicht (teure) Rechtsbeihilfe gebraucht wird,

  • Lamellenstore sind defekt

??? Ein Store ist doch ein Laden? s. u. Badkacheln.

  • viele Dübellöcher durch wechselnde Vormieter
    u.weitere.

Schäden waren von irgendwelchen Vormietern.

Dübellöcher sind zulässig, d. h. eine normale Benutzung, die mit der Miete abgegolten wied. Hier hat die Miete der Voreigentümer schon dafür kassiert.

Jetzt will der neue Vermieter das vom Mieter ersetzt bekommen.

Dabei kann der jetzige Vermieter froh sein, wenn der Mieter so einfach auszieht, ohne grosse Kosten zu verursachen…

JEtzt:
Hätte das der neue Eigentümer bei der Übergabe nicht vom alten
holen müssen bzw. bemängeln?

alten Eigentümer???
Nein, wenn nichts anderes vereinbart wurde gilt gekauft wie besehen, es dennn es wäre arglistige Täuschung. Kommt hier kaum in Betracht, weil ja alles sichtbar ist.

Muss der jetztige Vermieter für Schäden aufkommen die nicht
von ihm sind, jedoch jetzt erst entdeckt werden?

Je nach dem, was im Kaufvertrag steht. Wenn nichts darüber steht, steht nur möglicherweise Schadensersatz etc. s. o. vom Mieter aus.

mfg MC