Hallo,
folgender Fall:
Ein Vermieter verkauft seine Wohnung an einen anderen. Dieser
meldet Eigenbedarf an.
Der Mieter hat bereits eine neue Wohnung und zieht aus und im
gleichen Monat der neue Eigentümer ein.
Da hat der neue selbstnutzende Eigentümer Glück gehabt, dass der Miete wo einfach ausgezogen ist, dass hätte er nicht tun müssen.
Bei der Übergabe der Wohnung vom Mieter an den neuen Mieter
stellt dieser u.a. folgende Mängel fest.
- Kacheln in Bad sind defekt
Eher Schdenserstzt,d. h. max. Zeitwert, bei alten Bädern lohnt sich selbst nicht einmal dass, zumal vielleicht (teure) Rechtsbeihilfe gebraucht wird,
- Lamellenstore sind defekt
??? Ein Store ist doch ein Laden? s. u. Badkacheln.
- viele Dübellöcher durch wechselnde Vormieter
u.weitere.
Schäden waren von irgendwelchen Vormietern.
Dübellöcher sind zulässig, d. h. eine normale Benutzung, die mit der Miete abgegolten wied. Hier hat die Miete der Voreigentümer schon dafür kassiert.
Jetzt will der neue Vermieter das vom Mieter ersetzt bekommen.
Dabei kann der jetzige Vermieter froh sein, wenn der Mieter so einfach auszieht, ohne grosse Kosten zu verursachen…
JEtzt:
Hätte das der neue Eigentümer bei der Übergabe nicht vom alten
holen müssen bzw. bemängeln?
alten Eigentümer???
Nein, wenn nichts anderes vereinbart wurde gilt gekauft wie besehen, es dennn es wäre arglistige Täuschung. Kommt hier kaum in Betracht, weil ja alles sichtbar ist.
Muss der jetztige Vermieter für Schäden aufkommen die nicht
von ihm sind, jedoch jetzt erst entdeckt werden?
Je nach dem, was im Kaufvertrag steht. Wenn nichts darüber steht, steht nur möglicherweise Schadensersatz etc. s. o. vom Mieter aus.
mfg MC