Ansprüche des Arbeitnehmers

Hallo „Gemeinde“,

kann ich als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen eine Direkt-Versicherung zur Altersvorsorge (als Lohnbestandteil ) für mich abzuschließen ? Handelt es sich um eine freiwillige Leistung des AG oder kann er aufgrund einer Rechtsgrundlage( W E L C H E ? ) dies verweigern ?
Wo ist der ( ggf.) Rechtsanspruch des AN geregelt, der AV gibt diesbezüglich nichts her.

AUch dieser " Gemeinde " meinen besten Dank im Voraus !

Gruß mike

Hallo

Es wäre eine freiwillige Sache des AG. Hier eine von vielen „Wie-überzeuge-ich-ihn-vielleicht“-Liste:

http://www.finanzpartner.de/gumw.htm

Gruß,
LeoLo

Jeder Arbeitnehmer hat seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung

Beschrieben im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betr AVG) § 1a.

Grüße Michael