Ansprüche des Käufers aus einem Kaufvertrag

Guten Tag,

angenommen, ein bei einem Online-Versandhändler bestellter Artikel (Einzelstück, gebraucht, wie neu, 65%-ige Preisreduzierung) wird an einen Privatkunden versandt.
Bevor das Paket den Besteller erreicht, geht es aber wieder - angeblich aufgrund eines Fehlers des Logistik-Dienstleisters - an den Versender zurück.
Der Händler sagt, er könne diesen Artikel aber nicht erneut zustellen lassen und möchte stattdessen den Kaufpreis zurück erstatten.
Muss der Kunde sich damit zufrieden geben oder hat er, weil auch gem. der AGB des Händlers
durch den Versand und die Versandbestätigung ein Kaufvertrag zustande gekommen war, weiter gehende Ansprüche, wie z.B. die Lieferung gleichwertiger Ware oder Schadenersatz.

Gruß
Pontius

Hallo

angeblich aufgrund eines Fehlers des Logistik-Dienstleisters -

Das kann gut sein, kommt nicht ganz selten vor. Aber das ließe sich ja wohl feststellen.

Der Händler sagt, er könne diesen Artikel aber nicht erneut zustellen lassen …

Wieso sollte er das nicht können? - Wenn es wirklich ein Fehler des Logistik-Dienstleisters war, dann muss doch selbiger die Kosten für den erneuten Versand übernehmen.

und möchte stattdessen den Kaufpreis zurück erstatten.

Wenn die Ware wirklich nicht beim Kunden gelandet ist, kann der Verkäufer den Vertrag nicht einfach umwandeln. Das könnte höchstens der Käufer.

Muss der Kunde sich damit zufrieden geben …

Wenn er nicht gelogen und in Wirklichkeit die Annahme verweigert hat, dann nicht.

Viele Grüße

Hallo,

angeblich aufgrund eines Fehlers des Logistik-Dienstleisters -

Das kann gut sein, kommt nicht ganz selten vor. Aber das ließe
sich ja wohl feststellen.

die Story des Händlers, dass die Sendung falsch zugestellt wurde und dann zurück ging, ist unglaubwürdig, denn im Sendungsverlauf ist dokumentiert, dass zwischen der Sendungsdatenübermittlung und der Weiterleitung an die Retourenstelle des Versenders nur sieben Stunden lagen und das bei einer Zustellungsdauer von i.d.R. 2-3 Werktagen.

Der Händler sagt, er könne diesen Artikel aber nicht erneut zustellen lassen …

Wieso sollte er das nicht können? - Wenn es wirklich ein
Fehler des Logistik-Dienstleisters war, dann muss doch
selbiger die Kosten für den erneuten Versand übernehmen.

Ein weiterer Hinweis dafür, dass ein Mitarbeiter eines der kundenfreundlichsten Unternehmen wohl Märchen erzählt.

und möchte stattdessen den Kaufpreis zurück erstatten.

Wenn die Ware wirklich nicht beim Kunden gelandet ist, kann
der Verkäufer den Vertrag nicht einfach umwandeln. Das könnte
höchstens der Käufer.

Der möchte aber die bestellte Ware.

Muss der Kunde sich damit zufrieden geben …

Wenn er nicht gelogen und in Wirklichkeit die Annahme
verweigert hat, dann nicht.

Hat er selbstverständlich nicht und darin sind sich auch alle Beteiligten einig, dass den Käufer keine Schuld trifft.

Vielen Dank!

Gruß
Pontius