Ansprüche einer erloschenen Firma

Hallo liebe Rechtsexperten,

zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne eure Meinung gehört.

Vorgeschichte:

Herr Z kauft im Jahr 2003 Holz bei einem Baustoffhändler (Bauhandel A GmbH) auf Rechnung.

Nachdem Herr Z die Rechnung nicht bezahlt hat, wird Ihm erst ein Mahnbescheid und im April 2004 ein Vollsteckungsbescheid zugestellt. Herr Z reagiert auf beide Bescheide nicht! Eine Vollsteckung wird versucht, bleibt aber fruchtlos.

Aktuelle Situation:

Herr Z bekommt Anfang 2012 Post von einem Inkassounternehmen mit der Aufforderung, die offene Forderung des Baustoffhändlers (Bauhandel B GmbH) zu begleichen. Eine Kopie des Titels von 2004 liegt dem Schreiben bei. Achtung !!! Gläubiger im Inkassoschreiben Bauhandel B Gläubiger im Titel Bauhandel A!!!

Da Herr Z über die verschiedenen Gläubigernamen verwundert ist, forscht er im Handelsregister nach und findet folgende Informationen:

  1. Veränderungen

08.11.2006

Bauhandel A GmbH. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. *** Die Gesellschaft ist aufgelöst.

  1. Löschungen

15.10.2009

Bauhandel A GmbH. *** Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.

Hinweis: Einer der Geschäftsführer vom Bauhandel A ist auch Geschäftsführer vom Bauhandel B.

Frage: Kann bzw. darf Bauhandel B grundsätzlich den von Bauhandel A erwirkten Titel vollstrecken?

Hat es eine Auswirkung, dass die Firma Bauhandel A erloschen ist? Wenn ja, welche?

Kann sich Herr Z, bei der beschriebenen Sachlage, um eine Zahlung drücken?

Ich hoffe, dass ich die Sachlage ausreichend beschrieben habe, und sage schon jetzt Danke für Eure Meinung.

Mathias

Hallo,

Hat es eine Auswirkung, dass die Firma Bauhandel A erloschen
ist? Wenn ja, welche?

Kann sich Herr Z, bei der beschriebenen Sachlage, um eine
Zahlung drücken?

es ist absolut üblich, dass Forderungen an Dritte verkauft oder abgetreten werden. Das befreit den Schuldner nicht von der Verpflichtung zu zahlen.

Gruß

S.J.