Hallo liebe Rechtsexperten,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne eure Meinung gehört.
Vorgeschichte:
Herr Z kauft im Jahr 2003 Holz bei einem Baustoffhändler (Bauhandel A GmbH) auf Rechnung.
Nachdem Herr Z die Rechnung nicht bezahlt hat, wird Ihm erst ein Mahnbescheid und im April 2004 ein Vollsteckungsbescheid zugestellt. Herr Z reagiert auf beide Bescheide nicht! Eine Vollsteckung wird versucht, bleibt aber fruchtlos.
Aktuelle Situation:
Herr Z bekommt Anfang 2012 Post von einem Inkassounternehmen mit der Aufforderung, die offene Forderung des Baustoffhändlers (Bauhandel B GmbH) zu begleichen. Eine Kopie des Titels von 2004 liegt dem Schreiben bei. Achtung !!! Gläubiger im Inkassoschreiben Bauhandel B Gläubiger im Titel Bauhandel A!!!
Da Herr Z über die verschiedenen Gläubigernamen verwundert ist, forscht er im Handelsregister nach und findet folgende Informationen:
- Veränderungen
08.11.2006
Bauhandel A GmbH. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. *** Die Gesellschaft ist aufgelöst.
- Löschungen
15.10.2009
Bauhandel A GmbH. *** Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Hinweis: Einer der Geschäftsführer vom Bauhandel A ist auch Geschäftsführer vom Bauhandel B.
Frage: Kann bzw. darf Bauhandel B grundsätzlich den von Bauhandel A erwirkten Titel vollstrecken?
Hat es eine Auswirkung, dass die Firma Bauhandel A erloschen ist? Wenn ja, welche?
Kann sich Herr Z, bei der beschriebenen Sachlage, um eine Zahlung drücken?
Ich hoffe, dass ich die Sachlage ausreichend beschrieben habe, und sage schon jetzt Danke für Eure Meinung.
Mathias