Vater (A), Mutter (B) sind mit dem Auto unterwegs. Vater (A) schläft während der Fahrt ein und verursacht einen Unfall. Vater (A) und Mutter (B) verünglücken tödlich.
Azubi Versicherungskaufmann?
Dann hoff ich mal, dass die Frage lediglich hypothetisch ist!
Die Antwort lautet NEIN! Keine Ansprüche für die Kinder aus der KFZ-Haftpflicht der Eltern!
Der Grund ist der, dass der Vater nicht gesetzlich verpflichtet ist, den durch sein Ableben verursachten „finanziellen Nachteil“ (denn ein richtiger Schaden ist das ja nicht!) entsprechend zu erstatten.
Den bei dem Unfall beschädigten Baum (nur so als Beispiel) würde der Versicherer erstatten!
Leider läßt sich wegen der leicht dürftigen Vorgabe auch nicht näher am Gesetz argumentieren, aber wenn die Anfrage etwas ausgeschmückt wird kann ich bestimmt noch nen § nennen!
Viele Grüße