Ansprüche nach Autounfall?

Wer kann mir sagen, wie das mit dem Schmerzensgeld ist?
‚Problem‘, 1 Tag vor dem Urlaub unverschuldeten Autounfall gehabt.
In der Klinik durchchecken lassen und dann in Urlaub geflogen,
da nur Prellungen bemerkt wurden.
Im Urlaub Schmerzen und beim Arzt 2 Wochen krank geschrieben.
Welche Ansprüche sind hier möglich?

Danke für Eure Auskünfte!!!

Gruß

Caro

Hi,
man kann es nie genau sagen, wie hoch ein Schmerzensgeld sein wird.
Es gibt hierzu kein Gesetz, die Richter und Rechtsanwälte sind auf Fallsammlungen, also Einzelfallentscheidungen angewiesen.
In deinem speziellen fall ist es wichtig zu wissen, in welchem Körperbereich du die Prellungen erlitten hast. Die Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit ist sicherlich auch von Bedeutung, da sagst du, es seien 2 Wochen gewesen.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn er dem Grunde nach bejaht wird, könnte so zwischen 600,- und 1.500,- DM liegen.

Gruß,
Francesco

Hallo Caro,

als Nachsatz zu Francesco…

die Schmerzensgeldurteile und -richtlinien der Haftpflichtversicherung richten sich weitesgehend nach einer HAx-Tabelle…

wie die genau bestückt ist, kann ich dir leider nicht sagen… habe nie in einer Haftpflichtleistungsabteilung gearbeitet…

im weitesten Sinne orientiert sich die ADAC Tabelle an der Hax-Tabelle,…

Und was ziemlich wichtig bei der Durchsetzung deiner Ansprüche ist, ist z.B. ein Schmerztagebuch… hört sich zwar komisch an… aber der Prozess möglicherweise ist erst in 1-2 Jahren und weißt du dann noch genau, wann du welche Schmerzen hattest?

Und danach, also nach Sach- und Kenntnisstand, beurteilt dann ein Schiedsgericht… oder der Richter die Höhe der Schmerzensgeldzahlung.

Als Nachsatz zu Francesco…

Also die Höhe dürfte sogar noch mehr variieren…

ich zähle da z.B. nur mal entgangene Urlaubsfreuden an… die sicherlich auch unter der Rubrik Schmerzensgeld zu finden sind…

Und dann reicht das Spektrum sehr weit…
bei Hals-Wirbel-Säulen-Syndrom sind sogar schon bis 4000 DM gezahlt worden… aber manchmal eben auch nur 400… es hängt also alles von der Schwere ab… und heb dir Nachweise dafür immer auf… und das Tagebuch :wink:

Aber solch Zustände wie im angelsächsischen Raum haben wir in Deutschland noch nicht…
das heisst, du kannst keine horrenden Forderungen stellen…

So long…

Marco