Ansprüche nach Mängelrüge - Umtausch

Hallo liebe Wissenden,

wenn man ein Elektrogerät kauft und dieses während der Garantiezeit (3 Jahre) aufgrund eines Produktionsfehlers kaputt geht, welche Ansprüche hat man dann?

Aufgrund der Größe des Elektrogerätes müsste es über den Balkon in die Wohnung ab- und angeliefert werden.

Kann man als Käufer nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen darauf bestehen, dass der Urzustand wieder hergestellt wird (also die Monteure das Teil über den Balkon hieven)?

Kann man bei Verweigerung ein Transportunternehmen beauftragen und die Rechnung dann an den Hersteller weitergeben?

Natürlich eine rein fiktive Frage, für entsprechende BGB-Auszüge wäre ich sehr dankbar.

VG
Mela

Guten Tag,

da die Garantie vom Garantiegeber mehr oder weniger frei ausgestaltet werden kann, hilft hier nur ein Blick in die Garantiebedingungen. Da sind die Garantieleistungen mit Sicherheit genau aufgeführt.

Schönen Tag noch !

Hallo!

wenn man ein Elektrogerät kauft und dieses während der
Garantiezeit (3 Jahre) aufgrund eines Produktionsfehlers
kaputt geht, welche Ansprüche hat man dann?

Genau die, die in dem Garantievertrag drinstehen.

Vielen Dank an die Wissenden!

„Beschränkungen: Durch mit Fahrzeugleitern, Gerüsten oder anderen Hebevorrichtungen auszuführenden Eingriffen entstandene Zusatzkosten“

Angenommen man bräuchte aber einfach mind. 3 Mann um das Gerät auf einen 2 m hohen Balkon zu schieben…über vorhandene Bohlen …hat der Verbraucher ein Recht darauf?

Wie schaut es mit Folgeschäden aus? Also wenn bspw. ein Kühlschrank abtaut und man das Essen wegwerfen muss oder der Kühlschrank ausläuft?

Vielen Dank, bin gespannt auf Eure Antworten!

VG
Mela

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