Mein Arbeitgeber hat mich in April für ein halbes jahr weiter eingestellt. Als ich mich 3 Monate vorher wieder beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet habe ( wegen fristen etc) wurde mir von mein chef gesagt das er mir erst eine verbindliche Aussage am 1.9.2013 geben ergo 4 Wochen vor Ende meines Vertrages. Sollte er meinen Vertrag jetzt nicht verlängern könnte ich ihn dann irgendwie eine art Schadensersatz fordern? weil er ja auch früh genug wußte das der Vertrag endet
Hallo,
da mach Dir mal keine Sorgen, wichtig ist, 3 monate vor dem Tag, wo laut A-Vertrag Deine Arbeit endet, zum Amt zu gehen. Wird Dein Vertrag verlängert sagst Du beim Amt ab. Und die sind Dir auch nicht böse deswegen. Wichtig Du must Dich melden.
M.f.G.
Der Vertrag ist bis 30.09. befristet. Strenggenommen müsste er sich erst am letzten Tag der Befristung entscheiden. Fairerweise macht er das schon 1 Monat vor Ablauf der Befristung. Für was genau wollen Sie jetzt Schadenersatz? Ich kann es einfach nicht verstehen, das man einen befristeten Vertrag akzeptiert und dann versucht bei Ablauf diesen beiderseitigen Vertrag auszuhebeln.
Hallo PaTee,
nein, da kannst Du gar nichts machen - außer den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Das einzige Schlupfloch: Wenn der AG eine falsche Begründung für die Befristung (Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 14) gewählt hat, kannst Du Dich nach Fristende evtl. einklagen. Ich habe aber in all den Jahren, seit es dieses Gesetz gibt, keinen einzigen Kollegen gehabt, der das gemacht hätte. Daher weiß ich nichts über Erfolgsaussichten, aber ein Anwalt oder die Gewerkschaft beraten da gerne.
Schöne Grüße
phantomin
Schadensersatz wofür denn? Es ist doch alles richtig gelaufen. Du hast Dich rechtzeitig beim AA gemeldet und Dein AG hat gesagt, er kann noch nicht über den 01.09. hinaus planen. Wenn man keine verbindliche Aussage vom AG bekommt, muss man davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag endet und sich beim AA melden. Wenn sich das ändert, muss man dem AA nur Bescheid geben. Dein AG hat alles richtig gemacht und Du auch. Ein Schaden ist nicht entstanden.
Sorry, hier kommt es sehr auf d. Details an.
D. kann letzl. hur ein FA Arb.recht beantworten.
Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!
Ich gehe davon aus, dass Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben.
Diesen kann Ihr Arbeitgeber auch einen Tag vor Ablauf verlängern.
Schadensersatz können Sie nicht einfordern.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff
Hi,
ganz klar: nein, kannst du leider nicht. Ein befristeter Vertrag endet mit seinem Auslaufen. Die Firma ist nicht verpflichtet, deinen Vertrag zu verlängern und kann damit auch in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn es nicht geschieht. Letztlich muss der Arbeitgeber gar nichts. Es ist zwar schade, wenn man so lange hingehalten wird, aber im dümmsten Fall kann er bis zum letzten Arbeitstag mit seiner Entscheidung warten.
Gruß
Ally
Nein, du mußt dich jetzt schon beim Arbeitsamt melden und denen den Sachverhalt mitteilen. Somit verletzt du keine Fristen und es entsteht auch kein Schaden
LG.
Hallo, ich glaube nicht, dass du irgendwelche Chancen auf Schadenersatz hast. Der Vertrag lief ein halbes Jahr, fertig. Du musst davon ausgehen, dass er dann auch endet, wenn nicht irgendwann eine Verlängerung angeboten wird. Du hättest dich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melden sollen, wie du es auch vorgehabt hast. Sagt dir dein Arbeitgeber dann später, dass er dich noch brauchen kann, dann nimmst du die Meldung beim Amt zurück, genau so als wenn du eine andere Stelle gefunden hast.
Böswillig könnte man sagen, dass der Arbeitgeber dich ausgetrickst hat, aber letztlich ist es doch deine eigene Schuld. Insofern: damit vor Gericht ziehen halte ich für aussichtslos.
Ich glaube nicht, dass Du da Schadenersatz fordern kannst, denn
die befristeteten Arbeitsverträge gehen heute meistens nur über ein halbes Jahr,
und werden dann 4 Wochen vorher verlängert.
So ist meine Meinung dazu.
Lg Bernd
Hallo,
ich verstehe diese Frage nicht. Sie haben sich doch 3 Monate vorher beim Arbeitsamt gemeldet.Damit haben Sie Ihre Pflichten erfüllt. Ihr Chef kann Ihnen auch einen Tag vorher sagen, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht.Sie wissen von vornhinein, dass Sie einen befristeten AV haben. Wieso wollen Sie von Ihren Chef Schadenersatz haben. Dafür gibt es absolut keinen Grund! Man kann nicht immer alles Auf den AG abwälzen.
MFG
Marcjue
Hallo, PaTee,
dein Chef ist leider im Recht. Da der Vertrag mit einem Enddatum läuft, musst du davon ausgehen, dass er dann endet. Wenn du dann doch bleiben kannst, hast du Glück gehabt. Klar ist die Rennerei zum AA lästig, aber leider nicht zu ändern. Alle Gute wünscht dir
tueffi
Hallo,
nein, das ist nicht möglich. Es ist durchaus üblich, dass ein Arbeitgeber erst recht kurzfristig weiß, ob er einen befristeten Mitarbeiter noch länger beschäftigen muss (in der Regel je nach Entwicklung der Geschäftslage oder je nach Krankenstand etc.).
Theoretisch kann der Arbeitgeber auch erst 1 Tag vor Ablauf des Vertrags sagen, dass der Vertrag doch verlängert wird.
Es entsteht Ihnen ja auch kein Schaden durch die Situation. Wird der Vertrag verlängert, ist das gut für Sie. Wird er doch nicht verlänger, haben Sie alles richtig gemacht und sich fristgerecht beim Arbeitsamt gemeldet.
Viele Grüße
tinastar
Nein, kein Schadenersatz möglich, Der Arbeitgeber kann mitteilen, muss aber nicht. Bis zum letzten Tag des Vertreges kann er sich das offen lassen.
gorbes