Hallo,
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zum Mechatroniker und hatte im Mai 2012 einen Arbeitsunfall, bei dem ich mir mein rechtes Handgelenk verletzte.
Im Oktober 2012 hat mir der behandelnde Arzt eine Bescheinigung geschrieben, dass ich voraussichtlich eine dauerhafte Einschränkung der Belastbarkeit der rechten Hand behalten werde und deshalb meinen Berufszweig wechseln soll.
Habe ich irgendwelche Ansprüche gegenüber meiner Unfallversicherung?
Danke für eure Antworten.
Grüße Alex