Ansprüche Vermieter trotz Nachmieter

Mieter A hat seine Wohnräume ordnungsgemäß gekündigt. Zum Ende der Mietzeit hat eine Übergabe stattgefunden. Hierzu wurde dann im Nachhinein vom Vermieter ein Protokoll verfaßt und A zugeschickt. Dem hat A widersprochen, weil die ein oder andere Tatsache so nicht stimmt, wie wiedergegeben. Daraufhin hat A vom Vermieter nichts gehört.
Gestern kam ein Brief vom Vermieter, in dem er A vorwirft, auf ein Schreiben aus 12/2012 nicht reagiert zu haben. Dies hatte er in Kopie beigefügt. Allerdings hat die Adresse nicht gestimmt, so dass A gar nicht reagieren konnte. In diesem Schreiben hat der Vermieter A eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt, die zwangsläufig abgelaufen ist, weil A den Brief nicht erhalten hat.
Jetzt listet der Vermieter erneut alle Mängel auf, die von A behoben werden sollen und teilt gleichzeitig mit, dass seit 15.01. ein Nachmieter in der Wohnung wohnt, der angeblich nun eine Mietminderung dem Vermieter gegenüber ausübt, da die angeblichen Mängel nicht behoben wurden. Der Vermieter stellt A nun eine Frist bis 20.02.
Auf Wunsch von A hat der Vermieter auch das Übergabeprotokoll der Vormieter von A beigefügt, auf dem man aber sehen kann, dass hier Dinge weggemacht wurden und A hatte nie ein Protokoll, obwohl nun ein Protokoll, welches aber von niemandem unterschrieben wurde, ebenfalls in Kopie beigefügt wurde.

Der Vermieter droht nun mit gerichtlichen Schritten, ohne jemals einen Schaden beziffert zu haben.

Wie weit kommt der Vermieter mit seinen „Wünschen“?

Hallo,

welche Adresse wurde von A dem Vermieter mitgeteilt, die derzeit richtige Adresse oder die falsche Adresse?

Wenn der Vermieter das Schreiben aus 12/12 an eine falsche Adresse geschickt hat, ist das nicht das Problem des A sondern das Problem vom Vermieter; zudem kann man davon ausgehen, dass ein Brief an eine falsche Adresse normalerweise von der Post zurück geschickt wird.

Über die Mängel/Ansprüche ist hier nichts geschrieben worden, daher ist eine Einschätzung schwierig und Vermutungen nützen nichts.

Eine angebliche Mietminderung des neuen Mieters an den Vermieter in dem kurzen Mietzeitraum scheint eher unwahrscheinlich zu sein, zudem ist dies wiederum Sache des Vermieters und nicht von A, denn der Vermieter hat mit dem Nachmieter ein Mietverhältnis und hier wurde dann vermutlich Vereinbarungen hinsichtlich angeblicher Mängel getroffen, aber auch dies ist hier nicht bekannt.

Um die Situation besser einschätzen zu können sollte man einmal mehr über die Mängel erfahren, die der Nachmieter geltend macht bzw. die der Vermieter gegenüber A mit Schreiben von 2/13 geltend macht, sonst „stochern wir im Nebel“.

si

Wenn ein Vermieter seinen Mieter aus der Wohnung entlässt und Schäden die der Mieter zu beseitigen hat nicht dokumentiert und gegenzeichnen lässt, wird es eng für Ihn im Nachhinein die Reparatur einzufordern.

Für Dokumentierte Schäden, kann er die Reparatur durch den Mieter fordern. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, kann er auf eigene Rechnung reparieren und die Kosten an den Vormieter geltend machen, aber nur wenn sauber dokumentiert ist.

Bei der Übergabe der Wohnung an einen neuen Mieter ist ausschliesslich der Vermieter verantwortlich und kann auch dann eine geminderte Miete nicht mehr an den Vormieter verrechnen.

Es sei denn natürlich es gibt andere Vereinbarungen, die nicht unbedingt der Schriftform bedürfen. Da gibt es allerdings immer die Frage der Beweislast.