nehmen wir mal an eine Versicherung, sagen wir mal VHV bietet u.a. folgendem Schutz an:
Ansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierungen.
Was ist darunter zu verstehen?
Ein Anruf bei der betreffenden Versicherung hat leider nichts gebracht, die nette Dame am anderem Ende der Leitung hat leider selber keine Ahnung gehabt.
Ansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung,
Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierungen.
Was ist darunter zu verstehen?
Diese Ansprüche sind in den aktuellen AHB ausgeschlossen. Da der VR hier im Privatbereich vermutlich kein großes Risiko sieht, dass es jemals zu einem versicherten Schaden kommen wird.
In dem Informationsblatt der einen Versicherung steht dies drin unter „neu“. Mich wundert das ganze, da ich soetwas bisher noch bei gar keiner Versicherung gelesen habe.
In dem Informationsblatt der einen Versicherung steht dies
drin unter „neu“. Mich wundert das ganze, da ich soetwas
bisher noch bei gar keiner Versicherung gelesen habe.
Bisher war das eigentlich auch schon mitversichert, da es in den AHb nicht ausgeschlossen war.
Nun ist es in den neuen AHB ausgeschlossen und man kann mit dem „Einschluss“ Werbung machen.
mit Inkrafttreten des AGG´s (Allgemeines GleichbehandlungsGesetz, auch Anti-Diskreminierungs-Gesetz genannt) ist den Versicherern im Bereich Haftpflicht ein (vermeintlich) neues Risikofeld entstanden.
Also ist es zunächst einmal nicht ungewöhnlich, dass die Versicherer dieses Risiko in ihren aktuellen Bedingungen ausschließen (vergleiche hierzu den Ausschluss unter Punkt 7 der Bedingungen des genannten Versicherers).
Nun nimmt aber die VHV per Besonderer Bedingung dieses Risiko gleich wieder rein. Wie ist das zu erklären?
Nun, faktisch entsteht dem Versicherer bei der PHV nur ein äußerst geringes Risiko - und das gleich aus mehreren Gründen:
Verstöße gegen das AGG kommen im Privatbereich ungleich seltener vor als im beruflichen Umfeld (Stichwort: Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz, Diskriminierungen von Frauen, Behinderten, etc.)
und wenn diese Verstöße dann vorkommen, so besteht aus einem anderen Ausschlussgrund häufig trotzdem keine Deckung: bei Vorsatz leistet der Versicherer grundsätzlich nicht!
Stellt sich also die Frage, wieviele Schikanen im PRIVATEN Bereiche FAHRLÄSSIG geschehen können. Da fällt es dem Versicherer vergleichsweise leicht, dieses Risiko mit abzudecken, oder?