Ansprüche wegen Fehlüberweisung

Hallo,

wie lange kann man Ansprüche geltend machen, wenn man versehentlich eine Überweisung doppelt (im Abstand von einem Monat) getätigt hat und das Geld wiederbekommen möchte. Was muss man tun und wie groß sind die Chancen das Geld auch tatsächlich wiederzubekommen, vor allem wenn der Empfänger des Geldes behauptet, er habe nichts bekommen.

Danke im Voraus!

Über die Bank kann man Abbuchungen innerhalb von 6 Wochen zurückholen, jedoch selbst getätigte Überweisungen nicht. Da mußt Du Dich mit dem Empfänger auseinandersetzen.
Gruß
F.Nolte

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Was die Frage in keinster Weise beantwortet, da das nicht Gegenstand der Frage war.

Ansprüche lassen aus BGB §812 ableiten.

Als Beweis kann hier der eigene Kontoauszug dienen, auf dem die entsprechenden Daten auftauchen. Da müsste m.E. der Empfänger dem Richter schon belegen, dass er das Geld nicht auf das genannte Konto erhalten hat. (Anmerkung: Die Bank des Empfängers wird in einem Zivilprozess keine Aussage machen und ist daher als Zeuge ungeeignet.)

Gruss Ivo

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Bei der Geltendmachung der Forderung wäre lediglich die Verjährungsfrist (3 Jahre) zu beachten

Was die Frage in keinster Weise beantwortet, da das nicht
Gegenstand der Frage war.

Ansprüche lassen aus BGB §812 ableiten.

Als Beweis kann hier der eigene Kontoauszug dienen, auf dem
die entsprechenden Daten auftauchen. Da müsste m.E. der
Empfänger dem Richter schon belegen, dass er das Geld nicht
auf das genannte Konto erhalten hat. (Anmerkung: Die Bank des
Empfängers wird in einem Zivilprozess keine Aussage machen und
ist daher als Zeuge ungeeignet.)

Ich empfehle dir folgendes: Geh zu deiner Bank und stelle einen Nachforschungsantrag für deine beiden Überweisungen. Sag der Bank, der Empfänger behauptet, er habe das Geld nicht bekommen.

Dann macht die Bank folgendes: Der Nachforschungsauftrag läuft über die selben Verrechnungsstellen, wie dein Geld. Wenn der Empfänger das Geld bekommen hat, dann wird dessen Bank deiner Bank bestätigen, daß der Betrag von x,xx Euro dem Empfänger am Tag sowieso gutgeschrieben wurde.

Laß dir diese Bestätigung, oder zumindest eine Kopie davon aushändigen.

Damit hast du einen eindeutigen Beweis und kannst nun einen Rechtsanwalt einschalten.

Deine Bank kann und wird nicht mehr für dich tun können.

Anders ist es, wenn du es unmittelbar nach der Überweisung bemerkst. Solange das Geld dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben ist kannst du einen Überweisungsrückruf durch deine Bank veranlassen. Das muß aber sehr schnell gehen! Möglichst am gleichen Tag, wo du die Überweisung abgeschickt hast.

Gruss Ivo

Gruß
Jens