frau x war die letzten 11 monaten in einem szialversicherungspflichtigen arbeitsverhältnis. nun hat frau x ihre kündigung bekommen. ihr fehlen also genua 1 monat um alg I anspruch zu haben.
eine gute bekannte hat sich nun bereit erklärt frau x einen befristeten vertrag anzubieten, welcher folgendes beinhaltet:
dauer 5 wochen, 11 wochenstd., 430,-€ brutto.
frau x freut sich riesig, da sie glaubt, damit ihre 12 monate voll zu bekommen und damit anspruch auf algI zu haben.
die nette dame bei der arbeitsagentur sagte nun jedoch, dass dieser job nicht angerechnet werden wird, da frau x nur 11 h die woche arbeitet?
kann das sein? dieser job zählt nicht als minijob, sondern als normale sozialversicherungspflichtige beschäftigung…
wer kann helfen?
frau x war die letzten 11 monaten in einem
szialversicherungspflichtigen arbeitsverhältnis. nun hat frau
x ihre kündigung bekommen. ihr fehlen also genua 1 monat um
alg I anspruch zu haben.
eine gute bekannte hat sich nun bereit erklärt frau x einen
befristeten vertrag anzubieten, welcher folgendes beinhaltet:
dauer 5 wochen, 11 wochenstd., 430,-€ brutto.
kann das sein? dieser job zählt nicht als minijob, sondern als
normale sozialversicherungspflichtige beschäftigung…
wer kann helfen?
Ich verweise mal auf:
SGB IV § 8
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
2.die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt.
Danach muss die Beschäftigung berufsmäßig _und_ das Entgeld höher als 400€ sein. Evtl. liegs daran?
Sollte das nicht berufsmäßig sein wäre dies eine geringfügige Tätigkeit und somit versicherungsfrei.
Gruß Regina
ich sehe deine interpretation anders: wenn ich nun alles rumdrehen würde, hieße dies ja, dass man für 40 bis 50 stunden im monat 410 € oder ganz krass 4.000 € verdienen könnte – als geringfügige beschäftigung!
ist nicht jede art der beschäftigung – auch wenn zeitlich befristet – versicherungspflichtig, wenn der verdienst über 400 € liegt?
ich sehe deine interpretation anders: wenn ich nun alles
rumdrehen würde, hieße dies ja, dass man für 40 bis 50 stunden
im monat 410 € oder ganz krass 4.000 € verdienen könnte – als
geringfügige beschäftigung!
Naja so ganz oder auch gar nicht stimmt das nicht, das würde aber abweichen, nur kurz: Zivis, Studenten etc. können zB relativ viel verdienen im geringfügigen Bereich. Bei „normalen“ Beschäftigten liegt die grenze aber fast immer bei 400€.
ist nicht jede art der beschäftigung – auch wenn zeitlich
befristet – versicherungspflichtig, wenn der verdienst über
400 € liegt?
Naja eben in diesem Fall nicht, Ausnahmen bestätigen die Regel, ist leider auch im Gesetz so.