Könnte mir jemand den Unterschied zwischen einer Anstalt und einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erklären? Ebenfalls wußte ich gern wie ich eine Anstalt bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts erkenne?
Vielleicht hilft es weiter: Die Versicherungskammer Bayern (öffentlich-rechtlicher Versicherer, bis vor kurzem) war eine VersicherungsANSTALT des Öffentlichen Rechts…
Andreas
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also erwarte um diese Zeit keine präzise jur. Erklärung, aber irgendwie kriege ich das noch hin. Es ist richtig, daß die Bayer. Versicherungskammer eine Anstalt des öffentl. Rechtes war. Sie war eine Versicherung (ich kenne den „Verein“ schon sehr lange!), die unmittelbar im Eigentum des Landes Bayern war (jetzt gehört die BVK zur Sparkassen-Gruppe, was mir den Umgang etwas erschwert, denn - wie gesagt - ich kenne sie sehr gut). Also eine Anstalt ist ein von einer staatl. Stelle unmittelbar abhängige „Stelle“ (kann auch nicht gewinnorientiert sein!). Eine Körperschaft des öffentl. Rechtes ist eine Stelle, die staatl. Aufgaben erfüllt, aber nicht unbedingt dem Staat gehört. Die Ersatzkassen (Barmer, DAK, HEK usw.) sind „private“ Kassen (gehören den Beitragszahlern, das wissen wir bloß nicht so genau, sonst würde es nicht soviel Verschwendung geben…). Auch die Berufsgenossenschaften (siehe Namen!) sind Körperschaften des öffentl. Rechtes. Also üben in einem gewissen Bereich Hoheitsaufgaben aus, gehören aber nicht dem Staat. Alles klar?
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