Eheleute trennen sich. Mann erfährt im Nachhinein, dass Frau ihn nur ausgenutzt, sprich ihn nur des Geldes wegen geheiratat hat und keine Gefühle für ihn hegte. Mann ist am Boden zerstört, fühlt sich um Jahre seines Lebens betrogen. Kann er irgendein Recht geltend machen, das seine Frau für ihr Verbrechen an ihm zur Rechenschaft zieht?
Nein! owt
…
Hi,
Mann erfährt im Nachhinein, dass Frau
ihn nur ausgenutzt, sprich ihn nur des Geldes wegen geheiratat
hat und keine Gefühle für ihn hegte.
Vielleicht sollte der Mann mal im Psychologie-Brett nachfragen, warum er nicht gemerkt hat, dass diese Frau keine Gefühle für ihn hegte?
Gruß,
Anja
Nach den bisher vor Taktgefühl strotzenden Beiträgen auch einmal eine inhaltliche Anwort:
Ansprüche wegen der Verletzung von persönlichen Gefühlen, Treue, etc. gibt es im deutschen Recht nicht.
Ich meine, dass in der Hauptkommentierung zum BGB bei § 823 BGB steht, dass ein Mann einmal versucht habe, Schmerzensgeld entweder gegen den Nebenbuhler oder die untreue Ehefrau geltend zu machen, was abgelehnt wurde.
Gruß
Dea
Moin, Nixepricking,
Eheleute trennen sich.
wahrscheinlich hat er nicht gegrüßt, so wie hier auch.
Kann er irgendein Recht geltend machen, das seine Frau für ihr
Verbrechen an ihm zur Rechenschaft zieht?
Dafür bräuchte es erstmal ein Verbrechen - Boshaftigkeit ist gewiss keines. Da eine Ehe bei uns aber als freiwilliger Zusammenschluss gilt, in den sich die Eheleute begeben, hält sich der Staat aus guten Gründen heraus, soweit es um das geht, was unter nicht Verheirateten als Betrug bezeichnet würde.
Bei Betrug ist eh schon schwierig genug abzugrenzen, wo die Blödheit aufhört und das Übervorteilen anfängt. Bei einer Ehe, die auf dem gegenseitigen Vertrauen aufbaut, dürfte es völlig unmöglich sein.
Gruß Ralf