Anstatt Festvertrag Leiharbeitervertrag?

Hallo erstmal alle zusammen,

nehmen wir mal an Herr X arbeitet seit zwei jahren befristet in einem Unternehmen.
Nach zwei Jahren würde dann ja der Festvertrag anstehen, aber seine Firma bietet ihm Anstatt dessen an, über eine Leihfirma an seinem Arbeitsort zu arbeiten.

Ist das rein Rechtlich gesehen erlaubt?

Hallo,

ja, ist es, sogar schon höchstrichterlich vom BAG entschieden.

_Die Überlassung eines Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem er zuvor zwei Jahre sachgrundlos befristet beschäftigt war, führt nicht zur Unwirksamkeit einer anschließend mit dem Verleiher i.S. des § 1 AÜG nach § 14 II TzBfG vereinbarten sachgrundlosen Befristung.

BAG, Urteil vom 18. 10. 2006 - 7 AZR 145/06 (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. 1. 2006 - 13 Sa 75/05)_

VG
EK

Finde sowas unmöglich und nicht zumutbar, daran sieht man ja,dass die Firma den Angestellten weiterhin braucht, aber nicht bereit ist ihn Fest an die Firma zu binden und anstatt dessen einen verleiher mit ins Spiel bringt.

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