Anstatt GbR - zwei mal Selbststädigkeit

Hallo liebe User,

folgende Fragen:

Wenn zwei Personen sich Selbstständig machen - und sich drauf einigen, jeder gibt dem anderen exakt 50% von jedem Gewinn ab - ist das eigentlich legal, bzw. geht das überhaupt.

Wo ist hier der Nachteil gegenüber einer GbR?
Wo ist der Vorteil der GbR gegenüber zwei Selbstständigkeiten?

Die GbR soll wenn möglich umgangen werden.

Vielen Dank im Voraus.
Luca14

schnellstens zum Steuerberater!

E.z

Hallo,

pardon, das IST eine GbR.

Und die entsteht nach BGB aufgrund schlüssigem Verhalten der Partner.
Das kann nicht umgangen werden.

Eine GbR muss nirgends eingetragen sein, sie muss beim Gewerbeamt nicht speziell angemeldet sein, sie entsteht einfach so.

Gruß
Lawrence

Zwei Selbständigkeiten mit vereinbarter Kooperation geht, wenn
beide sich als rechtlich und wirtschaftlich selbständig Unternehmen betätigen und nach außen auch so sichtbar werden.

Heißt: Jeder hat sein Unternehmen und gibt dem anderen genau definierte Leistungen gegen Rechnung. Und sucht sich für das, was
er tut, auch noch andere Kunden.

Beispiel: Einer der Partner: Handwerker,Einzelhändler, Dienstleister
Der andere: Bürodienstleiter vom Einkauf über Personalverwaltung bis zu Buchhaltungsarbeiten.

Oder beide Handwerker: Der eine z.B Kfz.-Elektriker, der andere Kfz-
Mechaniker.
Beide mit getrennten Unternehmen und getrennten Firmenschildern
aber gemeinsamen Kunden und Leistungen für diese und mit gemeinsamen
Büro und gegenseitiger Verrechnung von Einnahmen und Kosten.