Hi,
Jetzt ist mir klar, wie die Neonazistraftaten laufend steigen!
Fürs Keltenkreuzzeigen 5 Monate Haft. Sind das die rechtsextremen Straftaten, die sich angeblich häufen sollen? Na, dann kein Wunder!
Pure nonverbale, unverdächtige Meinungsäußerungen unter Strafe?
Ist bald auch das Zeigen des Christenkreuzes (Verwechslung mit Thor Hammer bei Demos) unter Strafe?
DDR light? Sind wir schon soweit? Oder schon weiter?
Und was wird sonst mit 5 Monaten Gefängnis bestraft hierzulande? Gewaltkriminalität?
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Aug…
Zitat:
Ein 30-jähriger Teilnehmer einer Demonstration 2008 am Oberhauser Bahnhof muss, wenn das Urteil rechtskräftig wird, fünf Monate ins Gefängnis, weil er ein Sweatshirt mit einem Keltenkreuz trug - das Symbol einer 1982 verbotenen Neonazi-Organisation.
100 Teilnehmer einer vom „Bündnis der Nationalen Opposition“ veranstalteten Demo waren durch Oberhausen in die Innenstadt gezogen. Zu Beginn hatte die Polizei den 30-Jährigen aus der Oberpfalz festgenommen und das Kleidungsstück beschlagnahmt. Gegen einen Strafbefehl über 1800 Euro wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ hatte er Einspruch eingelegt.
Vor Richter Hartmut Wätzel war sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Das Zeigen des Keltenkreuzes sei nicht strafbar, meinte er. Er habe sich vor der Demo beim Parteiblatt der NPD erkundigt. Außerdem sehe das Zeichen eher wie ein „Fadenkreuz“ aus.
Das Gericht sah dies anders. Im Einklang mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofes verurteilte Wätzel den 30-Jährigen - nicht zu einer Geldstrafe, wie im Strafbefehl vorgesehen, sondern zu fünf Monaten Haft. Grund: Der Angeklagte ist vielfach, darunter zweimal einschlägig, vorbestraft.
In der Vergangenheit hatten Gerichte das Zeigen des Keltenkreuzes unterschiedlich beurteilt. Das Symbol wird nicht nur von Neonazis benutzt, sondern es wird auch unverfänglich in kulturhistorischen und religiösen Zusammenhängen verwendet. Der Bundesgerichtshof hat aber unangreifbar klargestellt, dass das Verwenden des stilisierten Keltenkreuzes strafbar ist, wenn es in einem entsprechenden Kontext, also beispielsweise auf einer rechtsextremen Demo, gezeigt wird.