Anstellung im Eu Ausland

Hallo!

Ein Deutscher möchte eine befristete Anstellung in Österreich übernehmen (2-3 Monate).
Die Arbeitsleistung würde jedoch nicht in Österreich erbracht, es geht um ein befristetes Consulting-Projekt, welches nicht ortgebunden bearbeitet wird.

Was ist nun seitens des Ag in Österreich zu beachten?`
Was muss der AN in Deutschland machen?
Wie läuft das mit der Gehaltszahlung / Anmeldung / Rentenversicherung u.s.w. ?
Dazu muss gesagt werden, dass der österreichische AG bislang keine Efrahrung mit Mitarbeitern hat. Ein etwas umfassenderer Tip wäre also klasse.

Danke Euch und Grüße,

Mathias

Hallo!

Wo soll denn die Arbeitsleistung erbracht werden?

Gruß
Tom

Hi!

Wo soll denn die Arbeitsleistung erbracht werden?

Sie erfolgt hauptsächlich in Deutschland, der An würde hierfür sein privates Arbeitszimmer und seinen privaten PC nutzen.

Es wäre jedoch kein Problem, die Leistung offiziell in Österreich zu erbingen.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Gibt es irgendeinen besonderen Grund dafür, dass sich das ganze in Österreich abspielen soll?

Soweit ich das jetzt im Kopf habe (bin mir jetzt nicht ganz sicher) geht das ganze einfach nach deutschem Arbeitsrecht sowie Sozialversicherungsrecht wenn sich der Arbeitsplatz in Deutschland befindet, auch dann, wenn der Arbeitgeber in Österreich ist.

Sollte es sich überhaupt um einen Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinn handeln?

Gruß
Tom

Hi!

Gibt es irgendeinen besonderen Grund dafür, dass sich das
ganze in Österreich abspielen soll?

Ja, dort sitzt nun mal die Firma…

Soweit ich das jetzt im Kopf habe (bin mir jetzt nicht ganz
sicher) geht das ganze einfach nach deutschem Arbeitsrecht
sowie Sozialversicherungsrecht wenn sich der Arbeitsplatz in
Deutschland befindet, auch dann, wenn der Arbeitgeber in
Österreich ist.

Genau hierzu würde ich eben eine konkrete Aussage benötigen.

Sollte es sich überhaupt um einen Arbeitsvertrag im
eigentlichen Sinn handeln?

Ja. Oder spricht etwas dagegen?
Tom, wenn ich das alles schon in allen Details kennen würde, so würde ich hier nicht nachfragen.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Naja es macht halt möglicherweise einen Unterschied, ob man jemanden selbstständig oder unselbstständig „anstellt“ und es ist sehr schwierig etwas allgemein zu etwas zu sagen, was man nicht kennt, was es sein soll.

Also allgemein gilt soweit ich das jetzt im Kopf hab bei einem richtigen Arbeitsvertrag im Verhältnis Österreich - Deutschland das Arbeitsrecht des Arbeitsortes und das Sozialversicherungsrecht des Arbeitsortes und zwar unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers. Problematisch könnte allenfalls sein, dass der Arbeitgeber hiefür in Deutschland irgendeine Gewerbekonzession oder sonst was braucht - das weiß ich nicht, geht jedenfalls auch nach deutschem Recht.

Anders ist es aber wiederum, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsort in Österreich ist vorübergehend nach Deutschland entsendet wird.

Von dem was du bisher geschrieben hast, schaut mir das ganze aber mehr so nach selbstständiger Tätigkeit aus, also je nach Vertragsgestaltung entweder freier Dienstvertrag oder Werkvertrag - dann hat man aber möglicherweise jedenfalls ganz oder zum Teil wieder mit anderen Vorschriften zu tun, deswegen tu ich mir da jetzt ein bisschen schwer.

Für die Prüfung, wie das im Einzelfall genau geht, sollte sich der österreichische Unternehmer einfach an seine gesetzliche Interessensvertretung, also die Österreichische Wirtschaftskammer, wenden. Dort müsste er eine kostenlose Rechtsberatung in dieser Sache erhalten.

Gruß
Tom