Bis 14.11.2009 war eine fiktive Person (X) arbeitslos und hat Alg 2 bekommen. Von der Jobzusage habe hat die fiktive Person die Arge direkt nachdem sie selbst diese erhalten hatte, in Kenntnis gesetzt. Das war Anfang 11/2009. Zu diesem Zeitpunkt hatte X aber bereits für den gesamten Monat Alg 2 erhalten. Sein erstes Gehalt erhielt er dann am 30.11.2009 - gut 700 Euro netto.
Die Arge fordert nun von X fast 600 Euro Alg 2 für 11/2009 zurück. Ist das rechtmäßig?
Zu diesem Zeitpunkt
hatte X aber bereits für den gesamten Monat Alg 2 erhalten.
Die Arge fordert nun von X fast 600 Euro Alg 2 für 11/2009
zurück. Ist das rechtmäßig?
Grundsätzlich kann zu viel erhaltenes Alg zurückgefordert
werden. Wenn man nicht mehr im Alg 2-Bezug ist, ist dies
einfacher, als wenn man noch unter Bezug steht.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/an…
Es kommt allerdings auf die Begründung an, die oftmals von den
Ämtern falsch angewandt werden. Zudem muss in den meisten Fällen erst eine Anhörung stattfinden.
Auch erfolgen die Berechnungen oft nicht getrennt für jedes
Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, was allerdings zwingend
vorgeschrieben ist, und in manchen Konstrukten relevant sein kann.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/In…
Interessant auch, dass in bestimmten Fällen 56% der Miete nicht
zu erstatten sind. http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__40.html
Ob die Berechnung der Rückforderung richtig erfolgte, kann man
hier nachlesen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25834/Navigation/zen…
Der Einkommensrechner hier funktionierte in der Vergangenheit allerdings öfters mal nicht. Habe das jetzt nicht gecheckt.
http://www.einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner/
TM
Hallo
Die Arge fordert nun von X fast 600 Euro Alg 2 für 11/2009 zurück. Ist das rechtmäßig?
Wenn es sich um einen vorläufigen Bescheid handelte, oder wenn X wusste, dass er zu Unrecht den Alg2 Betrag für 11/09 bekommen hatte, oder wenn er das Geld noch nicht ausgegeben hat, dann ja.
Sonst nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
Viele Grüße
Wäre es dann nicht in jedem Fall clever gewesen dem Arbeitgeber eine falsche Kontonummer zu geben, damit sich der Geldfluss „leider“ um mind. 1 Tag verzögert?
(Das würde ja idiotische Anreize vom Gesetzgeber setzen!)
Was die vorhergehenden Autoren völlig übersehen haben, ist: Arbeitslosengeld II wird immer im Voraus gezahlt. Das heisst, am 30. kommt in der Regel das Geld für den Folgemonat. Wenn Herr X erst Anfang November bei der ARGE Bescheid gegeben und den Vertrag vorgelegt hat, konnte die ARGE die Zahlung nicht mehr stoppen.
Herr X ist seiner so genannten Mitwirkungspflicht nachgekommen, ändert aber nichts an seiner Verpflichtung zur Rückzahlung, denn er wusste, dass er Geld erhält. Der Verweis auf § 45 von Simsy M. ist auch nicht zutreffend. Auch spielt es in diesem Fall keine Rolle, ob der vorhergehende Bescheid vorläufig war oder nicht, denn mit der Nachberechnung und der Anhörung gibt’s eh einen Änderungsbescheid.
Warum nun 56% der KdU nicht zurückgefordert sollen, wie Autor Thats Me schreibt, ist mir schleierhaft.
Was die vorhergehenden Autoren völlig übersehen haben, ist:
Arbeitslosengeld II wird immer im Voraus gezahlt.
Wieso wurde das vergessen? Woraus lässt sich das schließen? Zumal der UP ja selbst schrieb, dass er das Geld für den lfd. Monat bekommen hat 
Das heisst,
am 30. kommt in der Regel das Geld für den Folgemonat.
Eben, am 30. 10 für Nov. und Lohn kam am 30 Nov. für Nov, also muss Nov. zurückbezahlt werden.
Warum nun 56% der KdU nicht zurückgefordert sollen, wie Autor
Thats Me schreibt, ist mir schleierhaft.
Aufpassen!
Ich schrieb „in bestimmten Fällen“ und verlinkte auf den entsprechenden Gesetzestext.
TM
Hallo
Wäre es dann nicht in jedem Fall clever gewesen dem
Arbeitgeber eine falsche Kontonummer zu geben, damit sich der
Geldfluss „leider“ um mind. 1 Tag verzögert?(Das würde ja idiotische Anreize vom Gesetzgeber setzen!)
Wieso würde? Es wird in der Tat derart praktiziert, daß der Hartz Iv - Empfänger den AG zum Beispiel schlicht darum bittet, den ersten Lohn verspätet auszuzahlen.
Aber der Gesetzgeber muß sich hier zweifelsohne mal die Frage gefallen lassen, ob er noch alle auf dem Zaun hat. Durch die angewandte Art der Berechnung von Hartz IV im Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme und Lohnzufluss am Monatsende erschwert man die Arbeitsaufnahme erheblich. Es sollte jedem klar sein, daß das im Voraus gezahlte Hartz IV nicht bis zum Ende des Monats an die Seite gelegt werden kann, falls man den Lohn bereits in dem Monat bekommt. Der Betrag geht für Miete und Lebenskosten einfach drauf und ist nunmal weg.
Die Folge: man müsste theoretisch seinen ersten Monatslohn der ARGE zurückzahlen, das Hartz IV vom Monatsanfang ist bereits ausgegeben und dann muß man einen Monat ohne Geld auskommen.
Wahnsinnig sinnreich… Und vor allem so realitätsnah.
Übrigens finde ich es andersherum genau so idiotisch. Wenn man am 31. Januar sein letztes Gehalt / ALG 1 bekommt und ab 01. Februar in Hartz IV rutscht, bekommt man beide Zahlungen auf einen Schlag. Eben das mag den oben angesprochenen Habitus gerecht erscheinen lassen, aber in der Realität ist das bürokratischer Unsinn.
Gruß,
LeoLo
Was die vorhergehenden Autoren völlig übersehen haben, ist:
Arbeitslosengeld II wird immer im Voraus gezahlt.Wieso wurde das vergessen? Woraus lässt sich das schließen?
Aus den vorhergehenden Antworten der Autoren; ganz einfach
)
Zumal der UP ja selbst schrieb, dass er das Geld für den lfd.
Monat bekommen hat
Genau, aber auch schrieb, den Erhalt der Arbeitsstelle Anfang November der ARGE mitgeteilt zu haben.
Das heisst,
am 30. kommt in der Regel das Geld für den Folgemonat.Eben, am 30. 10 für Nov. und Lohn kam am 30 Nov. für Nov, also
muss Nov. zurückbezahlt werden.
Ja, wie bereits geschrieben.
Warum nun 56% der KdU nicht zurückgefordert sollen, wie Autor
Thats Me schreibt, ist mir schleierhaft.Aufpassen!
Ich schrieb „in bestimmten Fällen“ und verlinkte auf den
entsprechenden Gesetzestext.TM
Hat die fiktive Person eine Chance nicht zurückzahlen zu müssen, wenn
- sie die Arge immer sofort über alles informiert hat.
- berufsbedingt 400 km umzieht, d.h. hohe Fahrtkosten hat (für Wohnungssuche, Umzug…) und 2 Monate lang zwei volle Wohnungsmieten (ca. 800 Euro) zahlen muss?
- Einige Wochen nach Arbeitsbeginn auf der Fahrt zur Arbeit einen Autounfall hatte mit über 3.000 Euro Sachschaden.
- Das von der Arge Ende Oktober für November 2009 erhaltene Geld bereits vollständig dafür und für anderes ausgegeben hat. Die Einmalbeihilfen der Arge (z.B. 1. Fahrt zur Arbeit) decken nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten ab.
Kann man / Ist es sinnvoll dass diese fiktive Person statt dessen Überbrückungsbeihilfe beantragt?
Hat die fiktive Person eine Chance nicht zurückzahlen zu müssen, wenn
- sie die Arge immer sofort über alles informiert hat.
- Das von der Arge Ende Oktober für November 2009 erhaltene Geld bereits vollständig dafür und für anderes ausgegeben hat.
Wenn die Arge keinen vorläufigen Bescheid für den fraglichen Monat ausgestellt hat, dann müsste es damit gehen, aufgrund des §45 SGB X, aber das habe ich dir ja schon geschrieben.
- berufsbedingt 400 km umzieht, d.h. hohe Fahrtkosten hat (für Wohnungssuche, Umzug…) und 2 Monate lang zwei volle Wohnungsmieten (ca. 800 Euro) zahlen muss?
- Einige Wochen nach Arbeitsbeginn auf der Fahrt zur Arbeit einen Autounfall hatte mit über 3.000 Euro Sachschaden.
Das dagegen spielt überhaupt keine Rolle, das braucht er gar nicht zu erwähnen.
Kann man / Ist es sinnvoll dass diese fiktive Person statt dessen Überbrückungsbeihilfe beantragt?
Überbrückungsbeihilfe? Wo kann man das denn beantragen? Ich dachte, sowas bekäme man wenn dann vom Arbeitgeber, vielleicht als Beamter oder so.
Viele Grüße
Hallo Simsy Mone,
ich habe eine Frage hierzu.
Was hat §45 damit zu tun? Dort heißt es ja „rechtswidrig“. Hat das damit zu tun, dass kein vorläufiger Bescheid erstellt wurde??
Frage nur aus Neugierde…
Danke für Info,
Greets
ShannonS
Hallo
Was hat §45 damit zu tun? Dort heißt es ja „rechtswidrig“. Hat das damit zu tun, dass kein vorläufiger Bescheid erstellt wurde??
Es heißt ja:
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
Ein Verwaltungsakt kann alles mögliche sein und ist in diesem Zusammenhang ein Alg-2-Bescheid.
Ein rechtswidriger Alg-2-Bescheid ist einer, der nicht stimmt.
Ein nicht stimmender begünstigender Alg-2-Bescheid ist einer, der dem Alg-2-Emfpänger mehr Geld zugesteht, als diesem eigentlich nach der Rechtslage zustehen würde.
Und wenn ein solcher Bescheid zurückgenommen werden soll, geht das eben nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- wenn der Empfänger es wusste oder hätte wissen müssen (nicht als Fachmann, eher als Klein-Doofi), dass der Betrag zu hoch war.
- wenn es ein vorläufiger Bescheid war.
- Wenn das Geld noch nicht ausgegeben war.
Außer der Empfänger hat falsche Angaben gemacht.
Frage nur aus Neugierde…
Neugier ist immer gut.
Danke für Info,
Büdde
Simsy