Anstellung Versicherungsbranche

Hallo liebe Leute und Finanzexperten :wink:

Ich möchte hier gerne mal eine Frage posten über die ich bisher im Internet nix gefunden habe.

Es geht darum: Ein guter Freund von mir, hat vor ein paar Jahren eine Weiterbildung zum Finanzwirt über die COB (College of Business - Hamburg) gemacht und war dann gut 2 Jahre im Versicherungswesen als Außendienstler tätig. Es hat sich dann beruflich was anderes ergeben und jetzt haben wir uns erst vor kurzem drüber unterhalten, ob er wieder die Möglichkeit hätte in die Versicherungsbranche als Außendienstmitarbeiter / Vertrieb einzusteigen!?

Mein Kenntnisstand ist der, dass man mittlerweile als „Branchenfremder“ die Weiterbildung zum Versicherungsfachmann / IHK - BWV braucht, um eine Anstellung in einem Versicherungsunternehmen zu bekommen.

Müsste mein Freund jetzt eine erneute Fortbildung zum Versicherungfachmann machen oder reicht die bereits erworbene Ausbildung zum Finanzwirt / COB aus?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Bridget_Jones*

kurzem drüber unterhalten, ob er wieder die Möglichkeit hätte
in die Versicherungsbranche als Außendienstmitarbeiter / Vertrieb einzusteigen!?

Solange die Voraussetzungen für eine Gewerbeerlaubnis vorliegen, ja.

Mein Kenntnisstand ist der, dass man mittlerweile als
„Branchenfremder“ die Weiterbildung zum Versicherungsfachmann
/ IHK - BWV braucht, um eine Anstellung in einem
Versicherungsunternehmen zu bekommen.

Um eine Gewerbeerlaubnis zu bekommen, muß man seine „Sachkunde“ nachweisen oder das Ausbildungsverhältnis. Ob die Aus- und Weiterbildung des Freundes die Sachkunde im Versicherungsbereich erfüllt, kann ich nicht sagen. Da sollte er sich bei er IHK erkundigen.

Was heißt denn Gewerbeerlaubnis? Brauche ich diese nicht nur wenn ich selbsständig tätig bin?

Wie schaut das aus, wenn mich ein Unternehmen anstellt, ist dann die Gewerbeerlaubnis nicht automatisch gegeben?

Und die Frage ist dann, stellt ein Unternehmen denn einen Finanzwirt an, oder muss man tatsächlich die IHK-Ausbildung nachweisen?

Was heißt denn Gewerbeerlaubnis? Brauche ich diese nicht nur
wenn ich selbsständig tätig bin?

Klar, die meisten Versicherungsaussendienstler sind selbstständig.

Wie schaut das aus, wenn mich ein Unternehmen anstellt, ist
dann die Gewerbeerlaubnis nicht automatisch gegeben?

ein Arbeitnehmer benötigt keine, ein Handelsvertreter schon.

Und die Frage ist dann, stellt ein Unternehmen denn einen
Finanzwirt an, oder muss man tatsächlich die IHK-Ausbildung nachweisen?

Das ,mußt Du das Unternehmen fragen, dass Dich einstellen soll.

Vielen Dank für deine hilfreichen Antworten.

Dann soll er am Besten mal auf Jobsuche gehen und bei dem jeweiligen Betrieb anfragen. Weil zum damaligen Zeitpunkt war er eben selbsständig, aber da war das glaub ich auch noch nicht so streng mit den Vorschriften.

Vlt. hat er ja Glück und muss keine neue Ausbildung mehr machen.

Viele Grüße,
Bridget_Jones*