Ein AG sucht und findet einen AN für eine Festanstellung. Der Job soll in 6 Wochen beginnen,- der Vertrag ist von beiden seiten Unterschrieben und sieht eine Probezeit vor.
Jetzt hab ich zwei Fragen:
1.) Der AN kündigt seinen aktuellen Job um den neuen Job wahrzunehmen. Nun möchte aber der AG vom Vertrag abstand nehmen und den AN doch nicht beschäftigen. Darf das der AG so einfach? Mit was für kosequenzen müßte er rechnen?
2.) Der AN findet in den 6 Wochen eine bessere Anstellung und möchte den neuen Job nicht wahrnehemn. darf das der AN ohne konsequenzen fürchten zu müssen?
Nö, das darf der AG nicht so einfach. Er müsste (insofern es nicht vertraglich ausgeschlossen ist) den Vertrag vor Antritt wieder kündigen (schriftlich).
Mit was für kosequenzen müßte er rechnen?
Das die andere Partei ihre Rechte auf das Arbeitsverhältnis in Anspruch nimmt.
darf das der AN ohne
konsequenzen fürchten zu müssen?
Nö, auch der AN müsste vorher kündigen (insofern … siehe oben)
Das kann man pauschal nicht mit ja oder nein beantworten. Ob das AV vor Arbeitsbeginn von einer der Parteien gekündigt werden kann, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Insbesondere der Frage, ob eine vorherige Kündigung vertraglich ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt ist.