Hallo,
angenomen man hat für eine zukünftige Beschäftigung (1/2 Stelle, 20 Std./Wo.) die Möglichkeit diese im Anstellungsverhältnis (ca. 1500,- €) oder auf Honorarbasis (??? €) auszuüben. Eine weitere Anstellung (1/4 Stelle, 6 Std./Wo., 625,- €) bei einem anderen Arbeitgeber läge bereits vor.
Mich würden Vor- und Nachteile beider Varianten interessieren bzw. wüsste gern welche der Alternativen im geschilderten Fall die klügere sein könnte.
Herzlichen Dank für Tipps und Anregungen!
Hallo,
dies muss im Leben, jeder mit sich selbst ausmachen!
ANstellung bedeute nun mal (überspitzt) Gehorsam!
Honarbasis=will ich/will ich nicht!
Kommt halt auch darauf an, was für „ein Typ“ man ist.
Sicherheit= beides als Anstellung
Flexibel= 1/4 Stelle als Sicherheit, der Rest Honorar
Frei= beides auf Honorarbasis!
Ich denk mal, dass da jeder seine eigenen Erfahrungen hat und gemacht hat und man hier kein allgemein gültiges Rezept posten kann!
VG, René
Hallo,
also ich persönlich finde ja, dass es da schon einige Unterschiede, außer den genannten gibt:
Wenn man als Angestellter 1.500,00 brutto verdient, handelt es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Job. Das heißt: Es werden Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung abgeführt.
Bei einer Honorartätigkeit muss man sich selbst darum kümmern.
Bei einer Honorartätigkeit gibt es i.d.R. auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Urlaubsanspruch usw.
Meiner Meinung nach ist das eher eine Rechenaufgabe als eine Frage der Freiheit.
Gruß,
Shannon
Hallo,
ich denke neben dem was Du willst (siehe Vorschreiber) ist auch die Frage, welches „Gehalt“ bei Honorar-Basis ermittelt wird.
Nur mal so folgende Beispielrechnung:
Zusätzliche Ausgaben bei „Honorar-Basis“:
- Kosten der freiwilligen Krankenversicherung (Arbeitgeber-Anteil ist selbst zu tragen)
- Kosten für Rentenversicherung (dto., alternativ Rücklagen oder Lebensversicherung)
- Reserven für Krankheit
- Kein bezahlter Urlaub
Letztendlich muss man dass man mit zehn „Gehältern“ das Geld für 12 Monate bekommt. Unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsaspekte muss man +/- 40% Zuschlag zum Angestelltengehalt rechnen.
Nicht zu verachten wäre auch noch der Kündigungsschutz. In Krisenzeiten sind die „Freelancer“ die ersten die gehen müssen!
Viele Grüße
Lumpi
Vielen Dank, auch an die anderen beiden Poster, für die Antworten auf meine Frage.
Der Aspekt Freiheit ist in diesem Fall nur wenig ausschlaggebend, da sich bei beiden Varianten die Art zu arbeiten im Prinzip nicht unterscheidet. Einzig im Falle einer „Kündigung“ käme dies zum Tragen, wobei man dies ja auch bei einer Honorartätigkeit im Rahmen eines Dienstvertrags regeln könnte.
Lumpi, deine Antwort trifft im Grunde mein Hauptinteresse, allerdings hast Du möglicherweise überlesen, dass ja bereits ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis besteht. Damit wäre ja das wichtigste, nämlich die Krankenversicherung, für die gesamte Familie abgedeckt. Die Rente wird onehin anders gesichert. Bliebe höchstens die Arbeitslosenversicherung, die man ins Honorar irgendwie einrechnen müsste.
Ausserdem möchte ich vor diesem Hintergrund natürlich so rechnen, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einen Vorteil hätten. Bei 40% Aufschlag auf ein Angestelltengehalt (ist hier im Übrigen Brutto oder Netto gemeint?) kann ich mir den Vorteil für den Arbeitgeber nicht so recht vorstellen. Zumindest keinen finanziellen Vorteil.
allerdings hast Du möglicherweise überlesen, dass ja bereits
ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis
besteht. Damit wäre ja das wichtigste, nämlich die
Krankenversicherung, für die gesamte Familie abgedeckt.
Hi,
ich denke, da siehst Du etwas falsch. Für den KK - Beitrag kommen die anderen Einkünfte hinzu, sonst wäre das ein Betrug.
Gruss
PW
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Vielen Dank, habs auch gerade bemerkt. Ist ja auch igendwie logisch.
Nur mal so…
Seit wann kann man es sich aussuchen, ob man abhängig beschäftigt ist oder selbständig?
Greetz
S_E
Vielen Dank, habs auch gerade bemerkt. Ist ja auch igendwie
logisch.
Könnt ihr das irgendwie belegen? Mein Kenntnisstand ist nämlich, daß die selbständige TRöätigkeit keinen Einfluß auf die KK hat. So war das bei mir vor einigen Jahren auch - da sich aber da immer viel ändert, muss das nicht mehr stimmen.
Lg,
M.