Anstellungsertrag kündigen

Mein Mann will bei seiner Firma kündigen. Er hatte dort seit 2003 zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Seit 2005 dann einen Anstellungsvertrag. Und seit 2011 wieder einen neuen Anstellungsvertrag, da er ein anderes Aufgabengebiet übernommen hat.
Auf welchen Vertrag muss er sich denn nun bei der Kündigung beziehen? Also, auf den allersten von 2003 oder auch auf 2005 und 2011, oder nur auf 2011? In dem Vertrag von 2011 steht unter „Besondere Vereinbarungen“, dass „für die Berechnung der Dienstzeit und aller daran geknüpfter Fristen, 2003 als Eintrittstermin gilt“.
Danke für Eure Hilfe!!!

Herzliche Grüße
Antonia

So ist es. Doch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt - falls nichts anderes festgelegt ist, kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats
gekündigt werden.

Hallo Erwin,

erst einmal vielen Dank für Deine prompte Antwort.

Heißt es, dass mein Mann diese „kurzen“ Kündigungsfristen hat, obwohl er schon seit 2003 in der Firma ist??

Herzliche Grüße
Antonia

So ist es, wenn nichts anderes ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Hallo Erwin,

danke für Deine Hilfe.

Hab eine gute Woche.

Herzliche Grüße
Antonia

So ist es, wenn nichts anderes ausdrücklich im Arbeitsvertrag
vereinbart wurde.