Ich bin Sozialarbeiter und habe heute erfahren, dass eine potentielle Anstellung bei Kommunen oder Einrichtungen, bei denen ich wegen Eingliederungsmaßnahmen, Coachen oder Leistungen war, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingestellt werden darf, auch wenn ich die nötige Qualifikation habe. Es gibt genug Beispiele, besonders bei der Arge, dass es möglich ist, die Seiten zu wechseln. Aber im sozialen Bereich wird schnell gehandelt ohne rechtlich abgesichert zu sein. Leider würde es aber auch einiges erklären, warum ich für eine Stellenvergabe nicht angesprochen wurde, bzw. nicht bewerben sollte.
Ich möchte nun wissen, ob jemand von diesen „Vorschriften“ weiss, möglicherweise die Rechtsgrundlage für diese Handlungen weiss, damit man handeln kann, denn es kommt einem regionalen Berufsverbot gleich, eine Diskriminierung wäre es auf alle Fälle. Für eine Antwort danke ich im voraus.