Anstellungsstop nach Leistungsbezug

Ich bin Sozialarbeiter und habe heute erfahren, dass eine potentielle Anstellung bei Kommunen oder Einrichtungen, bei denen ich wegen Eingliederungsmaßnahmen, Coachen oder Leistungen war, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingestellt werden darf, auch wenn ich die nötige Qualifikation habe. Es gibt genug Beispiele, besonders bei der Arge, dass es möglich ist, die Seiten zu wechseln. Aber im sozialen Bereich wird schnell gehandelt ohne rechtlich abgesichert zu sein. Leider würde es aber auch einiges erklären, warum ich für eine Stellenvergabe nicht angesprochen wurde, bzw. nicht bewerben sollte.

Ich möchte nun wissen, ob jemand von diesen „Vorschriften“ weiss, möglicherweise die Rechtsgrundlage für diese Handlungen weiss, damit man handeln kann, denn es kommt einem regionalen Berufsverbot gleich, eine Diskriminierung wäre es auf alle Fälle. Für eine Antwort danke ich im voraus.

Hallo

Etwas mehr Fleisch und weniger Fisch wäre hilfreich.

Wenn ich das richtig verstehe, warst Du im Leistungsbezug beim Jobcenter und wurdest währenddessen auch in Vermittlungs- bzw Coachingmaßnahmen zugewiesen (also nicht als Coach sondern als Teilnehmer). Soweit richtig?

Nun ist Dir zu Ohren gekommen, daß aus datenschutzrechtlichen Gründen weder die Kommune noch die Bildungsträger Dich als Coach/Disponent/ect beschäftigen dürfen? Soweit auch richtig?

Welche datenschutzrechtlichen Gründe sollen das denn sein?

Gruß,
LeoLo

Ich bin

nichtgrüßender

Sozialarbeiter und habe heute erfahren,

in welcher Form?

dass eine
potentielle Anstellung

was heisst das?

bei Kommunen oder Einrichtungen,

welche Einrichtunge?

bei
denen ich wegen Eingliederungsmaßnahmen, Coachen oder
Leistungen war,

bitte allgemeinverständlich

aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
eingestellt werden darf,

welche gesetzliche Grundlage?

Es gibt genug Beispiele, besonders bei der
Arge, dass es möglich ist, die Seiten zu wechseln.

Was heisst „Seite wechseln“?
ARGE, korrekt Jobcenter

ohne rechtlich
abgesichert zu sein.

Meinst du gesetzeswidrig?

Leider würde es aber auch einiges
erklären, warum ich für eine Stellenvergabe nicht angesprochen
wurde,

Warum hätte man angesprochen werden müssen? Wie wäre die Wettbewerbssituation gewesen?

bzw. nicht bewerben sollte.

In welcher Form wurde dies mitgeteilt?

Ich möchte nun wissen, ob jemand von diesen „Vorschriften“
weiss, möglicherweise die Rechtsgrundlage für diese Handlungen
weiss,

Dazu sind die vorliegenden Äußerungen nicht ausreichend.

denn es kommt einem regionalen
Berufsverbot gleich,

Wenn ein bestimmter Arbeitgeber eine bestimmte Peson nicht einstellen möchte, ist dies noch kein Berufsverbot.

eine Diskriminierung wäre es auf alle

Dies zu beurteilen ist mit vorliegenden Fakten nicht möglich.

auch ohne Gruß