Anstellungsvereinbarung = Arbeitsvertrag?

Hallo,

gilt eine Anstellungsvereinbarung wie ein Arbeitsvertrag?

In der unterzeichneten Anstellungsvereinbarung sind wesentliche Daten wir Gehalt, Probezeit und Kündigungsfrist enthalten. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Es wurde nie ein expliziter Arbeitsvertrag unterzeichnet.
Muss sich der Arbeitnehmer nach der Probezeit an die Kündigungsfrist aus der Anstellungsvereinbarung halten, oder gelten die gesetzlichen Standardbestimmungen?

Vielen Dank!

Im Grunde ja. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt letztendlich das Gesetz, z.B. das BGB hinsichtlich der Kündigungsfristen.