Hallo,
gilt eine Anstellungsvereinbarung wie ein Arbeitsvertrag?
In der unterzeichneten Anstellungsvereinbarung sind wesentliche Daten wir Gehalt, Probezeit und Kündigungsfrist enthalten. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Es wurde nie ein expliziter Arbeitsvertrag unterzeichnet.
Muss sich der Arbeitnehmer nach der Probezeit an die Kündigungsfrist aus der Anstellungsvereinbarung halten, oder gelten die gesetzlichen Standardbestimmungen?
Vielen Dank!