Anstiftung einer Straftat(Fahrerflucht)

Nach einem Verkehrsunfall (Blechschaden) bei dem A unter
Alkoholeinfluss(ca.1,2promille) stand jedoch nicht der schuldige des Unfalls war rief
ihm B der zum Unfallort kam zu A solle abhauen! Daraufhin flüchtete A
und stellte sich jedoch nach 1,5 Stunden selbst. Die Anstiftung zur
Fahrerflucht wurde vom Unfallgegner von A der Polizei mitgeteilt. A
hat dies der Polizei bestätigt. Mit welcher Strafe muss nun B
rechnen?
Wie sollte sich B verhalten? Aussage verweigern oder Stellung dazu
beziehen? Ist dies eine Anstiftung zu einer Straftat? Ist
Unfallflucht eine Straftat wenn sich der Flüchtige selbst nach 1,5
Stunden stellt?

Mit welcher Strafe muss nun B
rechnen?

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Theoretisch. Denkbar auch Einstellung (ggf. gegen Auflage).

Wie sollte sich B verhalten? Aussage verweigern oder Stellung
dazu
beziehen?

Schwer zu sagen. Der Beschuldigte muss nichts sagen und darf Lügen, bis sich die Balken biegen. Es wäre ja denkbar, dass ihm die Tat ohne Geständnis nicht nachweisbar ist… Vielleicht besser einen Verteidiger konsultieren.

Ist dies eine Anstiftung zu einer Straftat?

Ja, eine Anstiftung zur Unfallflucht gem. §§ 142, 26 StGB.

Ist
Unfallflucht eine Straftat wenn sich der Flüchtige selbst nach
1,5
Stunden stellt?

Ja.

Levay

Wenn sich aber die vermeintliche anstiftung von B 200m vom Unfallort zugetragen hat ist dies dann immer noch eine Anstiftung? A sagt aus das B auch alkohol getrunken hat und hinter ihm fuhr. Kann dann B noch nachträglich wegen alkohol am steuer haftbar gemacht werden? Wenn B aussagt er habe diese aussage unter alkoholeinfluss gemacht ist diese aussage dann unzurechnungsfähig zu gelten?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Wenn sich aber die vermeintliche anstiftung von B 200m vom
Unfallort zugetragen hat ist dies dann immer noch eine
Anstiftung?

Könnte sein, dass das dann nicht mehr der Fall ist, da das Delikt bereits vollendet wurde…wo sind unserer Strafrechtler, wenn man sie braucht?

A sagt aus das B auch alkohol getrunken hat und
hinter ihm fuhr. Kann dann B noch nachträglich wegen alkohol
am steuer haftbar gemacht werden?

Kaum, es sei denn, B gibt es zu.

Wenn B aussagt er habe diese
aussage unter alkoholeinfluss gemacht ist diese aussage dann
unzurechnungsfähig zu gelten?

Öhm, verstehe ich das richtig, das B nicht möchte, dass er wegen Trunkenheit am Steuer verfolgt wird aber zugleich hinsichtlich der (zeitgleichen) Aufforderung zur Unfallflucht als unzurechnungsfähig geltend soll?

Das dürfte interessant werden…

Gruß
Dea

Könnte sein, dass das dann nicht mehr der Fall ist, da das
Delikt bereits vollendet wurde…wo sind unserer
Strafrechtler, wenn man sie braucht?

Hier :wink: Nee, ich bin auch nicht mehr Strafrechtler als die anderen hier, aber ich versuch’s trotzdem mal: Meines Wissens nach kommt es für die Frage der Tatvollendung auf verschiedene Umstände und nicht nur die Entfernung an. Eine Entfernung von 200 Metern halte ich aber doch für ein starkes Indiz dafür, dass die Tat bereits vollendet wurde, und dann kann es sich natürlich auch um keine Anstiftung mehr handeln (sieht man mal von Möglichkeiten des § 142 II StGB ab, die hier vermutlich nicht gegeben sind).

Levay

hallo dea,

ist es denn überhaupt möglich nachträglich wegen fahren mit alkohol bestraft zu werden? wenn man doch die alkoholkonzentration garnicht mehr feststellen kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

ist es denn überhaupt möglich nachträglich wegen fahren mit
alkohol bestraft zu werden? wenn man doch die
alkoholkonzentration garnicht mehr feststellen kann.

Wie gesagt. Wohl kaum. Es ist zwar nicht ausgeschlossen (letztlich urteilt das Gericht immer nach „Überzeugung“), aber ohne diesen Nachweis wird es wohl nicht gehen.

Problematisch wird es nur, und das belustigte mich etwas, wenn die selbe Person einerseits sagt: „Ich habe nichts getrunken, als ich da gefahren bin“, hinsichtlich des Vorwurfs der (zeitlich gleich liegenden) Anstiftung zur Fahrerflucht aber sagt: „Ich war sowas von rotzevoll, da war ich unzurechnungsfähig“.

Gruß
Dea